Werbung mit TÜV SÜD-Prüfzeichen transparent und rechtssicher
Das Oktagon des TÜV SÜD ist als Prüfzeichen weithin bekannt und genießt hohes Vertrauen sowohl bei Verbrauchern als auch in der Industrie. Unlängst wurde dem Prüfzeichen ein Weblink hinzugefügt und damit der neuesten Rechtsprechung angepasst. Anstoß gab das Urteil vom 21.06.2016 - I ZR 26/15, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt: Verbraucherwerbung mit Prüfzeichen ohne weiterführende Information zur zugrunde liegenden Prüfung ist unzulässig. Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, sich über die Inhalte eines Prüfzeichens genauer zu informieren. Mit dem Prüfzeichen muss ein Verweis zu einer entsprechenden Fundstelle angegeben werden, zum Beispiel in Form eines Internetlinks. Dementsprechend hat TÜV SÜD bereits alle verbraucherorientierten Prüfzeichen um Kurzbeschreibungen und einen Link im Prüfzeichen ergänzt. Dieser führt zu einer öffentlich zugänglichen Zertifikatsdatenbank, in der jedermann alle wesentlichen Informationen zu Prüfungen und Zertifikaten abrufen kann. Die aktualisierten Prüfzeichen können Zertifikatsinhaber im Downloadcenter des TÜV SÜD herunterladen. Mit den neuen Prüfzeichen in Verbindung mit der Zertifikatsdatenbank sorgt TÜV SÜD dafür, dass seine Kunden bei ihrer Werbung mit dem blauen Oktagon weiterhin auf der sicheren Seite sind.
Die Rechtslage
Der Bundesgerichtshof führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass die Angabe einer Fundstelle mit näheren Informationen zu den Prüfkriterien eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) darstelle. Der Verbraucher habe ein erhebliches Interesse, sich anhand der Prüfkriterien mit dem Aussageinhalt der Prüfzeichen vertraut zu machen, um eine informierte Entscheidung für oder gegen den Erwerb eines Produkts treffen zu können. Es weist darauf hin, dass Zertifizierungen neutraler Stellen erhebliche Bedeutung für die Entscheidung des Verbrauchers hätten.
Die Verwendung eines an Verbraucher gerichteten Prüfzeichens ohne Fundstelle stellt demnach eine Irreführung nach §5a Abs. 2 UWG dar. Bei Verstößen müssen Hersteller mit Abmahnungen oder Schadensersatzklagen rechnen.
Darüber hinaus entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit Urteil vom 31.07.2016 - 6 U 64/15, dass die Fundstellenangabe gut lesbar sein muss. Das OLG legte dafür keine Mindestgröße fest, sondern sieht eine Einzelfallbetrachtung und Beurteilung des Gesamteindrucks vor.
Aufpassen müssen Hersteller und Händler bei der Verwendung von Prüfzeichen insbesondere auf Verpackungen, jeder Form von Werbemitteln und im Internet. TÜV SÜD empfiehlt dringend, bei Verbraucherprodukten zukünftig nur noch die aktuellen TÜV SÜD-Prüfzeichen mit Internetlink zu verwenden. Weitere Hinweise zur korrekten Verwendung von Prüfzeichen haben die Rechtsexperten des TÜV SÜD im Flyer „Ordnungsgemäße Prüfzeichen-Verwendung – Fehler dauerhaft vermeiden“ zusammen gefasst, den man sich kostenlos downloaden kann.
Die Zertifikatsdatenbank
Die aktualisierten Prüfzeichen des TÜV SÜD enthalten jetzt neben zusätzlichen Kurztexten auch den kurzen Link „tuev-sued.de/ps-zert“ bzw. „tuv-sud.com/ps-cert“ in der englischen Version, der dem vom BGH geforderte Verweis auf eine Fundstelle entspricht. Dieser führt den Verbraucher zur öffentlich zugänglichen Zertifikatsdatenbank des TÜV SÜD mit ausführlichen Informationen zu Prüfzeichen und Dienstleistungen. In kurzen Steckbriefen werden sowohl die Inhalte der Prüfzeichen als auch die der von TÜV SÜD vergebenen Zertifikate verbrauchergerecht erläutert. Über eine einfach zu bedienende Suchfunktion sind diese Informationen schnell und direkt abrufbar.
Haftungsausschluss:
Bitte beachten Sie, dass für die korrekte Verwendung von Prüfzeichen die Zertifikatsinhaber letztendlich selbst verantwortlich sind. Eine Gewähr, dass die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung an die Werbung mit Prüfzeichen durch die oben beschriebenen Maßnahmen zu 100% erfüllt sind, kann TÜV SÜD leider nicht übernehmen. Bitte verstehen Sie die Empfehlungen des TÜV SÜD als Kundenservice.
Services des TÜV SÜD rund um die aktuellen Prüfzeichen:
Zertifikatsdatenbank des TÜV SÜD „tuev-sued.de/ps-zert“
Downloadcenter für die aktuellen Prüfzeichen
Flyer „Ordnungsgemäße Prüfzeichen-Verwendung – Fehler dauerhaft vermeiden“ [ PDF 3447 kB ]