Hygieneanforderungen bei Spielzeug
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Und im Juli 2013 steht eine weitere Verschärfung in puncto chemischer Sicherheit an. Die wichtigsten Punkte in Sachen Hygiene fassen die Experten von TÜV SÜD zusammen.
Stichwort Hygiene: Spielwaren müssen so konzipiert und hergestellt werden, dass Infektions-, Krankheits- und Kontaminations-Risiken ausgeschlossen werden. Dies ist bei der Risikoanalyse zu berücksichtigen, die Hersteller im Rahmen der technischen Dokumentation durchführen müssen. Das Spektrum der Risikoanalyse reicht insgesamt von mechanischen bis hin zu hygienische Gefahren. Die Hersteller müssen bei der Risikoanalyse auch den vorhersehbaren Fehlgebrauch von Spielzeug bedenken. Wie vermeidet man hygienische Gefahren? Ein Beispiel dazu: Das Produkt ist möglichst so gestaltet, dass kein Schmutz eindringen kann.
Stichwort Waschbarkeit: Textilspielzeug, das für Kinder unter drei Jahren gedacht ist, muss sich per Maschinen- oder Handwäsche reinigen lassen. Was ist, wenn das Kuscheltier beispielsweise einen Sensor enthält, der nicht mit Wasser in Berührung kommen darf? Dann muss zumindest die Möglichkeit der Oberflächenreinigung bestehen. Die Produkte müssen Verbraucherhinweise zur Reinigung enthalten – diese können in Text oder mit entsprechenden Zeichen ausgeführt sein. Die Sicherheit der Spielzeuge darf durchs Waschen nicht beeinträchtigt sein. Zwei Beispiele: Verschluckbare Kleinteile dürfen sich nicht lösen, die Füllmaterialien von Plüschtieren dürfen nicht austreten.
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