SpaEfV: Jetzt Energieeffizienz nachweisen und vom Spitzenausgleich profitieren
Seit 1. Januar 2015 ist das Regelverfahren der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung in Kraft. Produzenten von Lebens- und Futtermitteln, die im Rahmen der SpaEfV von der Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer profitieren wollen, müssen ein vollständig zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 oder ein validiertes UMS nach EMAS vorweisen können. Für KMU sind erleichternd auch Audits gemäß DIN EN 16247-1 oder ein „Alternatives System“ nach Anlage 2 der SpaEfV als Nachweis anerkannt.
Um den Spitzenausgleich 2015 in Anspruch zu nehmen, muss ein entsprechendes Audit bis zum 31.12. erfolgreich abgeschlossen sein. Unternehmen, die sich im laufenden Jahr noch zertifizieren lassen wollen, sollten sich jetzt einen der letzten Audittermine sichern.
Der Antrag für den Spitzenausgleich muss beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden (Fristende für die Antragsstellung: 31.12. des Folgejahres). Hierfür stellt die TÜV SÜD Management Service als zugelassene Stelle den Nachweis 1449 einer gültigen Konformitätsbewertung aus.
TÜV SÜD Experte: Sabine Nessi, Auditorin Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement bei der TÜV SÜD Management Service GmbH / Produktmanagerin SpaEfV