Bitte beachten Sie, dass die AU bei Fahrzeugen mit Ottomotor (Benziner) ab EZ 01.7.1969 und bei Dieselfahrzeugen ab EZ 01.01.1977 erforderlich ist.
Übrigens: Das Vollgutachten nach §21 StVZO sowie das Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO umfassen automatisch auch immer schon die Haupt- und Abgasuntersuchung.