Fahrerlaubnis im Überblick
Fahrerlaubnis im Überblick
Ist der Führerschein in Gefahr - oder sogar bereits entzogen worden - steht man vor einem Berg von Fragen, auf die man nicht vorbereitet ist. Wir möchten Ihnen helfen, Ihre persönliche Situation besser einzuschätzen. Hier sehen Sie die häufigsten Fragen, die unseren erfahrenen Beratern gestellt werden, im Überblick. Klicken Sie bitte auf die Themen, zu denen Sie gerne mehr wüssten.
- Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis?
- Wie erfolgt die Wiedererteilung nach Ablauf der Sperrfrist?
- Lässt sich die Sperrfrist verkürzen?
- Wann muss man ein Gutachten vorlegen?
Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Alkohol, Drogen oder Punkte in Flensburg gehören zu den häufigsten Ursachen für den Führerscheinverlust. Wichtige Informationen zu den gesetzlichen Alkoholgrenzen, wie schnell man sie erreicht (um sie nicht zu überschreiten), zum Thema Drogen sowie zum Punktesystem finden Sie hier auf unseren Intenetseiten - einfach durchklicken!
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Fahrerlaubnisentzug?
Ein Fahrverbot wird neben der Geldbuße bei einer Reihe von Verkehrsvergehen verhängt (z. B. Autofahren mit mehr als 0,5 Promille).
Das Fahrverbot bedeutet, dass...
- ein zeitlich begrenztes Verbot (1-3 Monate) zum Führen eines Kraftfahrzeuges ausgesprochen wird
- nach Ablauf des Fahrverbots der Original-Führerschein wieder ausgehändigt wird
- die alten Fahrerlaubnisklassen (z.B. 1 oder 3) beibehalten werden und nicht auf die neuen Klassen (z. B. A oder B) umgestellt wird
Drastischere Konsequenzen hat der Entzug der Fahrerlaubnis. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass Sie sich aufgrund einer Straftat (z. B. Alkoholfahrt mit mehr als 1,1 Promille) "als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen" haben, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Dabei legt das Gericht die Dauer des Führerschein-Entzugs fest, die so genannte Sperrfrist.
Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass nach Ablauf der Sperrfrist...
- der Führerschein nicht automatisch an Sie gesendet wird
- die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss
- ein neuer EU-Scheckkartenführerschein mit den neuen Fahrerlaubnisklassen ausgestellt wird
- die Wiedererteilung sich verzögern kann, wenn die Behörde die Eignung des Antragstellers prüfen muss
Wie erfolgt die Wiedererteilung nach Ablauf der Sperrfrist?
Der Antrag auf Wiedererteilung wird bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Das ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes oder des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt.
Damit alles so schnell wie möglich über die Bühne geht, erkundigen Sie sich am besten dort, wann Sie den Antrag frühestens stellen können und welche Dokumente Sie dafür bereithalten müssen (z. B. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs).
Die Behörde kann auch eine erneute theoretische und praktische Fahrprüfung anordnen. Die genrelle Pflicht, eine Fahrprüfung machen zu müssen, wenn der Führerschein mehr als 2 Jahre weg war, besteht seit August 2008 nicht mehr (im Zweifelsfall fragen Sie am besten bei ihrer Führerscheinstelle nach).
Lässt sich die Sperrfrist abkürzen?
Ja, das ist möglich: Richter oder Staatsanwaltschaft können die verhängte Sperrfrist verkürzen. Dafür sind allerdings triftige Gründe zu nennen.
Es sei darauf hingewiesen, dass kein juristisch triftiger Grund vorliegt, wenn Sie lediglich argumentieren, dass Sie den Führerschein dringend benötigen. Richter und Staatsanwaltschaft werden dem entgegen halten, dass dies ja bereits vor der Straftat der Fall war - und dennoch hat dieser Umstand die Auffälligkeit nicht verhindert.
Die Sperrfrist soll zum Nachdenken und zur Verhaltenskorrektur anregen. Als Argument für die Abkürzung der Frist wird deshalb bei Alkoholdelikten auch die freiwillige Teilnahme an speziellen Kursen anerkannt, die eine Einstellungsänderung und die Korrektur von Verhaltensgewohnheiten zum Ziel haben.
Seit neuestem gibt es auch die "Besonderen Aufbauseminare NAFAPlus". Mit einer Teilnahmebescheinigung an diesem Kurs kann eine Verkürzung der Sperrfirst nach § 69a beantragt werden. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Erfolgsaussichten.
Wann muss man ein Gutachten vorlegen?
In bestimmten Fällen werden Eignungsbedenken von der Behörde gegenüber dem Antragsteller vorgebracht (etwa in Wiederholungsfällen oder bei einem sehr hohen Promillewert).
Nach den Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist dann ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich. Dabei wird geprüft, ob die Eignungsbedenken im jeweiligen Einzelfall ausgeräumt werden können.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Bereich MPU: Gesetzestexte.