Kalibrierungen/ Funktionsprüfungen
Betreiber von großen Anlagen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Luftverunreinigungen, die von ihrem Betrieb ausgehen, regelmäßig wiederkehrend bzw. kontinuierlich unter suchen zu lassen. Bei kontinuierlichen Messungen müssen, um dieser Verpflichtung nachzukommen, regelmäßig Funktionsprüfungen und Kalibrierungen dieser Messgeräte durchgeführt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Koordination aller Messungen, Abnahmen und Prüfungen. Zusammen mit Ihnen stimmen wir das komplette Paket unserer Leistungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab.
Unser Leistungsangebot:
- Prüfung des Gerätekonzeptes
- Unterstützung bei der Auswahl des Einbauorts und der Anordnung der Messsonden und Vergleichsmessstellen
- Durchführung der Kalibrierung und Funktionsprüfung
- Messungen als Messstelle nach § 29b BImSchG
- Abnahmemessungen an großtechnischen Anlagen, weltweit
- Durchführung von Messungen zur Über prüfung von Garantiewerten
- Untersuchung der Feuerraum temperaturen
- Durchführung von Eignungsprüfungen an kontinuierlichen Emissions- und Immissions-Messgeräten zur Luftüberwachung
Davon profiieren Sie:
- Durchführung der notwendigen Messungen mit Messtechnik auf höchstem Niveau
- Erstellung von Gutachten mit hoher Akzeptanz bei Behörden und in der Öffentlichkeit
- Umfassende technische Kenntnisse unserer Mitarbeiter; Anpassung an die betrieblichen Belange
- Schnelle und effektive Durchführung der Arbeiten – dadurch kaum Anlagenausfall- und Stillstandszeiten
Alle Details zu den Prüfzeichen für Kalibrierungen und Funktionsprüfungen
Dieses Prüfzeichen wird nach erfolgreicher Funktionsprüfung und Kalibrierung durch den TÜV-Mitarbeiter direkt an der Messeinrichtung angebracht. Der Kunde besitzt damit kein Recht, das Prüfzeichen für Werbezwecke zu verwenden. Die Angabe der Jahreszahl und/oder Monat bezieht sich auf die nächste Prüfung. Die Angabe des TÜV SÜD Standortes bezieht sich auf den für die Funktionsprüfung und Kalibrierung verantwortlichen Standort. Die Ergebnisse der Prüfung und Kalibrierung sind in einem Prüfbericht dokumentiert, der bei der zuständigen Landesbehörde und beim Betreiber der Anlage hinterlegt ist.
Geltungsbereich
Betreiber von großen Anlagen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Luftverunreinigungen, die von ihrem Betrieb ausgehen, regelmäßig wiederkehrend bzw. kontinuierlich untersuchen zu lassen. Bei kontinuierlichen Messungen müssen, um dieser Verpflichtung nachzukommen, regelmäßig Funktionsprüfungen und Kalibrierungen dieser Messgeräte durchgeführt werden.
Prüfgrundlage
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG).