Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift erfüllen
Jährliche Unterweisung für Baumaschinen- und Kranführer nach DGUV Vorschrift 1 § 4
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Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Führer und Bediener von Baumaschinen und Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Inhalte
- Gesetzliche Unterweisung
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Vorschrift 1 § 4
- Erfolgskontrolle
Dauer
0,5 Tage
Teilnehmerkreis
Beschäftigte in Bauunternehmen, die Baumaschinen und/oder Krane führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 1 § 4 unterwiesen werden müssen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie und Eintrag im Befähigungsnachweis
Hinweis
Bitte bringen Sie Ihren Befähigungsnachweis zur Schulung mit.
Referent
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Ihr Nutzen
- Sie bringen Ihr Wissen zur Baumaschinenführung auf den neuesten Stand.
- Sie erfüllen die Anforderungen nach DGUV Vorschrift 1 § 4.
- Sie sind nach eintägiger Schulung wieder für ein Jahr auf der sicheren Seite.
Preis
Teilnahmegebühr
99,00 €
Nettosumme
99,00 €
zuzüglich 19 % MwSt.
18,81 €
Endpreis inkl. 19 % MwSt.
117,81 €
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Ort
Termin
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Berlin
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24.09.2018 - 24.09.2018
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Dresden
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30.11.2018 - 30.11.2018
Mannheim15432732001543273200
Mannheim
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27.11.2018 - 27.11.2018



