Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aktuell
2611051
Nicht ordnungsgemäß eingerichtete Arbeitsstätten sind häufig die Ursache für Gefährdungen und Belastungen im beruflichen Alltag. Deshalb verfolgt die Arbeitsstättenverordnung das Ziel, den Unternehmer beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten durch Mindestvorschriften zu unterstützen. Sie regelt zum Beispiel Anforderungen an die Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur in Arbeitsräumen, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen. Die Vorschrift berücksichtigt Arbeitsstätten jeglicher Art, u. a. Bildschirmarbeitsplätze, Telearbeitsplätze und Baustellen.
Auf der Grundlage der europäischen Arbeitsschutzrichtlinien werden Schutzziele und allgemeine Anforderungen berücksichtigt, jedoch keine detaillierten Vorgaben festgelegt. Die flexiblen Vorschriften sollen dem Unternehmer mehr Spielraum für seine betriebliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen zum Arbeitsschutz geben.
Zur Erleichterung der Anwendung der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis wurden zusätzlich die „Arbeitsstättenregeln“ (ASR) veröffentlicht. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln an, kann er davon ausgehen, dass die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen dem aktuellen Stand von Regeln und Technik entsprechen.
In dieser Schulung erfahren Sie kompakt, welche Anforderungen die Arbeitsstättenverordnung an sichere und gesunde Arbeitsplätze stellt, egal ob es sich um Arbeitsräume oder um Orte im Freien bzw. auf Baustellen handelt.
Inhalte
- Aufbau, Inhalte und Anwendung der ArbStättV sowie der ASR
- Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
- Allgemeine Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsstätten
- Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren
- Arbeitsbedingungen
- Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte
- Anforderungen und Maßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
- Besondere Anforderungen
- Unterweisung der Beschäftigten
- Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung
Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
- Unternehmer und von ihm beauftragte Personen
- Führungskräfte, Betriebsleiter und Vorgesetzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebs- und Personalräte
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Hinweis
Sie erhalten zwei Weiterbildungspunkte beim Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI).
Referent
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Ihr Nutzen
- Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterstützen Sie den Unternehmer bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze.
- Sie wissen, wie sichere und gesunde Arbeitsstätten einzurichten und zu betreiben sind.
- Sie kennen die Anforderungen der ArbStättV an Bildschirm- und Telearbeitsplätze und können diese entsprechend umsetzen.
- Sie erfahren, welche Anforderungen zur Konstruktion und Festigkeit die Gebäude für Arbeitsstätten erfüllen müssen.
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Welche der neuen Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung sind für Beschäftigte relevant?
Am 3. Dezember 2016 ist die Novelle zur Änderung der ArbStättV in Kraft getreten (BGBl I S. 2681). Die begrifflichen und inhaltlichen Änderungen sind der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt geschuldet. Computer, Tablet und Smartphone sind in den meisten Branchen nicht mehr wegzudenken. Aber nicht nur aufgrund der Einführung neuer technischer Geräte im Arbeitsalltag, sondern auch um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, wurden neue Regelungen in der ArbStättV aufgenommen, zum Beispiel die Definition und der Handlungsrahmen zu Telearbeitsplätzen. Um Doppelregelungen zu vermeiden, wurden die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung modernisiert in die ArbStättV integriert.
Wie wirkt sich die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung auf die Unterweisung der Mitarbeiter aus?
Die bereits bestehende Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber wurde mit Hinweisen, zu welchen Gefährdungen und welchen Anlässen unterwiesen werden soll, konkretisiert. Die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes zur Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung ist auch in der ArbStättV klar definiert.
Was müssen Arbeitgeber sofort umsetzen?
Der Arbeitgeber hat die Frage, ob die Beschäftigten Gefährdungen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, sofort zu klären. Ist dies der Fall, hat der Arbeitgeber alle möglichen Gefährdungen zu beurteilen und dabei Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und die Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Im Ergebnis sind entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.
Welche Sanktionen drohen bei Nichtumsetzung der Arbeitsstättenverordnung?
Eine nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitig dokumentierte Gefährdungsbeurteilung stellt nach § 9 der ArbStättV eine Ordnungswidrigkeit dar. Damit drohen Geldbußen von bis zu 50.000 €.