Gesetzliche Anforderungen im Strahlenschutz erfüllen
Kombinierter Kenntnis- und Grundkurs im Strahlenschutz als Bestandteil der Fachkunde für Ärzte
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Laut § 47 StrlSchV darf Röntgenstrahlung am Menschen nur angewendet werden, wenn die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz vorliegen.
Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung am Menschen anwenden, benötigen einen Kurs nach Anlage 7.1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin (4 Stunden Theorie / 4 Stunden Praxis).
Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlen zur Untersuchung und Behandlung am Menschen verwenden oder die rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen, benötigen einen Kurs nach Anlage 1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin (Dauer 24 Stunden).
Es besteht die Möglichkeit, den Kurs zum Ewerb der Kenntnisse (Anlage 7. 1) und den Grundkurs (Anlage 1) kombiniert zu absolvieren. Dadurch reduziert sich die Kursdauer auf 28 Stunden.
Der praktische Teil (4 Stunden) des Kenntniskurses muss zusätzlich zu dem kombinierten Kenntnis- und Grundkurs (28 Stunden) absolviert werden. Er sollte zeitnah bei dem jeweiligen Krankenhaus / Arztpraxis durch einen fachkundigen Arzt durchgeführt werden.
Mit dem Besuch des Kenntnis- und Grundkurses erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Besuch der Spezialkurse.
Inhalte
- Grundlagen der Strahlenphysik
- Entstehung und Eigenschaften ionisierender Strahlung
- Strahlenarten, Wechselwirkung mit Materie
- Strahlenrisiken
- Dosisbegriffe und Dosimetrie
- Grundbegriffe, Dosisgrößen und Dosiseinheiten
- Dosismessverfahren
- Strahlenbiologische Grundlagen einschließlich der Wirkung kleiner Dosen
- Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen
- Geräte- und Aufnahmetechnik
- Untersuchungseinrichtungen, Spezialarbeitsplätze nach Bedarf
- Röntgenaufnahmetechnik, Röntgendurchleuchtungstechnik
- Grundlagen und Grundprinzipien im Strahlenschutz
- Baulicher und apparativer Strahlenschutz
- Strahlenschutz des Personals
- Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
- Qualitätssicherung
- Praktische Übungen und Demonstrationen
- Prüfung
Dauer
3 Tage
Teilnehmerkreis
Ärzte, welche die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV erwerben wollen
Abschluss
Zertifikat der TÜV SÜD Akademie
Hinweis
- Als Teilnehmer erhalten Sie Fortbildungspunkte. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
- Der Abschluss ist bundesweit gültig.
Referent
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Ihr Nutzen
- Sie dürfen eigenverantwortlich mit Röntgenstrahlen untersuchen und behandeln.
- Sie erwerben die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV.
- Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen im Strahlenschutz.
Preis
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