EuP
Geräte im Ökodesign: EuP-Richtlinie wird umgesetzt
Auch Energie betriebene Produkte müssen jetzt Energie sparen: Das ist das Ziel der EU- Richtlinie für Energy using Products (EuP) – und zwar von Produktion über Betrieb bis Entsorgung. Momentan werden für jede Produktgruppe Mindestanforderungen entwickelt. Auf die Hersteller kommt einiges zu – um sie auf das „Ökodesign“ zu briefen, bietet die TÜV SÜD Akademie ein Seminar an.
Die EU-Richtlinie 2005/32/EG, kurz „EuP-Richtlinie“, auch „Ökodesign-Richtlinie“ genannt, ist nun in allen Staaten der Euro-päischen Union in Nationales Recht um-gewandelt. In Deutschland setzt seit März diesen Jahres das „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz“ (EBPG) die EuP um. Ziel von Richtlinie und Gesetz ist die „umwelt-gerechte Gestaltung“ energiebetriebener Produkte, das heißt konkret: Energieverbrauch, Materialaufwand und Belastung mit Schadstoffen sollen reduziert werden. Die EU will mit der Ökodesign-Richtlinie einen weiteren, gewichtigen Bau-stein zum Projekt Umwelt- und Klimaschutz liefern.
Betroffen sind alle Produkte, für deren Nutzung Energie in Form von Elektrizität zugeführt werden muss – ausgenommen Fahrzeuge. Vorerst sind folgende Produktgruppen im Visier: Zentral-Heizungsanlagen, Warmwasserbereiter, Raumklima-Anlagen, private und gewerbliche Kühl- und Gefrierschränke bzw. -anlagen, Elektrische Motoren (1-150 kW), Wasser- und Umwälzpumpen, Ventilatoren, Büro- und Straßenbeleuchtung, Computer & Monitore, Kopierer, Faxe, Drucker, Scanner, Fernsehgeräte und private Geschirrspül- und Waschmaschinen.
Die Forderung nach Ökodesign (engl. Ecodesign) heißt aber nicht nur, dass die Anlagen und Geräte während des Betriebs wenig Energie verbrauchen sollen: Es wird der gesamte Lebenszyklus eines Produkts betrachtet, so müssen auch bei der Herstellung Ressourcen geschont werden. Zudem soll das Gerät eine lange Lebensdauer haben, zum Beispiel, indem defekte Teile ausgetauscht werden können. Wenn das Produkt nicht mehr zu gebrauchen ist, muss es recycelt oder umweltgerecht entsorgt werden können.
Die konkreten Mindestanforderungen für die einzelnen Produktgruppen erarbeitet die EU-Kommission. Dabei werden in sogenannten Durchführungsmaßnahmen verschiedene Anforderungen an einzelne Produktgruppen festgelegt - mit Beteiligung der Mitgliedstaaten, der betroffenen Industrie sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden. Die erste realisierte Maßnahme ist das „Produktlos 16“: die gruppenübergreifende Verordnung zur Reduzierung von Standy- und Leerlaufverlusten bestimmter Elektrogeräte - wahrscheinlich tritt es Anfang 2009 in Kraft.
EuP und EBPG werden entscheidende Änderungen für Hersteller und auch Importeure mit sich bringen: Denn künftig dürfen nur noch Produkte, die diese Mindestanforderungen erfüllen, die CE-Kennzeichnung tragen und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden. Zudem soll der Verbraucher künftig durch Darstellung des Ökodesigns am Produkt zum Kauf von umweltgerechten Geräten motiviert werden. Die EuP bietet für Hersteller und Importeure aber auch Chancen: Es entstehen Anreize zu produktbezogenen Innovationen, die zum Beispiel die Möglichkeiten erhöhen, Produktionskosten durch Verbesserung der Öko-Effizienz zu reduzieren, ein positives Markenimage aufzubauen oder auch neue Märkte und Marktanteile zu erschließen.
Um die Unternehmen optimal auf das Ökodesign vorzubereiten, hat die TÜV SÜD Akademie einen Lehrgang konzipiert: Das Ein-Tages-Seminar informiert umfassend über EuP-Richtlinie und EBPG - und erläutert die konkreten Auswirkungen für die Entwicklung und Produktion energiebetriebener Produkte. Ziel ist es, ein Bewusstsein für die Chancen durch Ökodesign zu schaffen und konkrete Verbesserungsmaßnahmen sowie Ökodesign-Strategien zu entwickeln. Der Kurs wendet sich an Personen in Firmen und Organisationen, die mit der Produktentwicklung bzw. Konstruktion, dem betrieblichem Umweltschutz, dem Beschaffungswesen oder der Umsetzung von Umweltmanagementsystemen betraut sind, zudem an Manager/-innen aus den Bereichen Technologie und Entwicklung und Marketing.
Welche Umweltforderungen werden von Seiten der neuen EuP-Richtlinie erhoben?
Wie kann man erzielte Umweltverbesserung der eigenen Produkte gezielt für einen Wettbewerbsvorteil nutzen? – diesen und anderen Fragen wird nachgegangen. Anhand praktischer Beispiele erfahren die Teilnehmer, welche Auswirkungen das Gesetz auf die herzustellenden Produkte hat. Der Fachexperte der TÜV SÜD Akademie erläutert, wie man den Produkten zu einer besseren Energieeffizienz verhilft. Er zeigt auf, wie man sich das EBPG zu nutze macht und sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft: durch eine optimale Produktfunktionalität, neue Produktideen, geringere Kosten und eine höhere Rechtssicherheit durch rechtzeitiges Reagieren auf neue Umweltanforderungen. Das Seminar startet noch in diesem Jahr, Termine und Veranstaltungsorte werden an dieser Stelle noch bekannt gegeben.
Auskunft dazu gibt:
Produktmanager Neue Technologien
Christian Machens, Tel. 0341 4653-390
Christian.machens@tuev-sued.de
Mehr zu EuP und EBPG finden Sie auf den Seiten der mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie betrauten Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unter www.ebpg.bam.de.