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Bootsprüfung

Haben Sie's gewusst?

Was die Straßenverkehrszulassungsordnung für Ihr Auto regelt, steht für Ihr Boot in der Schifffahrtsordnung.

TÜV SÜD sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen!

Da hat man sich endlich ein Boot gekauft und möchte raus auf den See. Doch wie im Straßenverkehr meldet sich der Gesetzgeber auch beim Schifffahrtsverkehr zu Wort. Denn: Segelboote mit 2 Takt-Hilfsmotoren sowie Motorboote unterliegen in Bayern einer Prüfplicht, Diesel- und Elektromotoren sowie Elektro-Motorboote sind nach Änderung der SchO von 2005 nicht mehr untersuchungspflichtig.

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Kontakt


Christian Zauner

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Untersuchungsstelle für Wasserfahrzeuge

T 089 5791-1131

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