Sperrfristverkürzung - Thüringen
In Thüringen geht das Verfahren ausschließlich über die Gerichte. Der Antrag auf Sperrfristverkürzung ist bei dem Amtsgericht zu stellen, das auch das Urteil oder den Strafbefehl ausgestellt hat. Der Antrag kann formlos sein, muss aber selbstverständlich unterschrieben und begründet werden. Der Begründung sollte der Richter entnehmen können, warum er beim Antragsteller von der einmal verhängten Sperrfrist absehen und diese jetzt schon aufheben soll.
Hier ist es ein entscheidender Vorteil, wenn man nicht nur äußere Rahmenbedingungen (z. B. berufliche Gründe), sondern auch im positiven Sinne für einen sprechende Gründe als Argument vorweisen kann.
Die Voraussetzungen für das Erreichen einer Verkürzung können daher entscheidend verbessert werden, wenn man an einer spezifischen verkehrspsychologischen Nachschulung teilnimmt, die sich mit den Ursachen der Verkehrsauffälligkeit, also z. B. der Alkoholfahrt, beschäftigt und diese beseitigen hilft.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Schulung verkehrsauffälliger Kraftfahrer und bieten Schulungen auch für Teilnehmer an, die an einer Sperrfristabkürzung interessiert sind.
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