§ 70 - Kurse nach der MPU
Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV
Sie haben eine MPU absolviert und Ihnen wurde im Gutachten die Teilnahme an einem “Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach §70 FeV” empfohlen.
Die Kurse “PLUS 70” und "DRUGS" sind anerkannte Kursmaßnahmen im Sinne von §70 FeV. Das heißt: Sie können damit der Empfehlung des Gutachtens folgen und Ihren Führerschein wieder erhalten.
Mit “PLUS 70”, wenn die Bedenken an Ihrer Fahreignung wegen Alkohol / Trunkenheitsfahrt bestanden und mit "DRUGS" wenn die Bedenken wegen Drogenauffälligkeit bestanden.
Informieren Sie sich hier über das Kursangebot an einem Ort Ihrer Wahl:
Reha-PS für Verkehrsauffällige mit Punktenaufgrund von gesetzlichen Änderungen werden ab 01. April 2011 keine Empfehlungen für dieses Kursmodell mehr angenommen
Wenn Sie Fragen haben, sich telefonisch anmelden möchten oder mehr über unsere Kurse erfahren möchten, bekommen Sie bei unserer Infohotline gerne weitere Auskünfte:
Tel.: 0800 3 57 57 57, Mo-Fr. 8:00-20:00 Uhr, für Sie kostenfrei!
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Der Film zur optimalen Vorbereitung auf die MPU
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