Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
Gefährliche Güter sicher unterwegs
Bei Fahrzeugen, die für die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße bestimmt sind, sind nach den geltenden Gefahrgutvorschriften innerhalb vorgegebener Fristen Prüfungen (bei Tankfahrzeugen am Tank und am Fahrzeug) erforderlich - genau nach der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE). Diese sind vom amtlich anerkannten Sachverständigen durchzuführen. TÜV SÜD ist auch hier Ihr gewohnt zuverlässiger und erfahrener Partner.
Unsere Dienstleistungen
Tankfahrzeuge
- Baumusterprüfungen und Erstabnahme
- wiederkehrende Tankprüfungen (Zwischenprüfung und Hauptprüfung im Zyklus 3/6 Jahre)
- Technische Untersuchungen von z.B. Tankfahrzeugen und Sprengstofffahrzeugen (jährliche Prüfung)
Großpackmittel (IBC)
- wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen alle zweieinhalb oder fünf Jahre
- Die Hersteller von Verpackungen und Großpackmittel für die Beförderung gefährlicher Güter müssen sich einer Fremdüberwachung nach behördlichen Vorgaben unterziehen.
- Fremdüberwachung der Fertigung nach BAM-GGR 001

