Führerscheinkontrolle
Gehen Sie auf Nummer sicher
Der Fuhrparkbetreiber hat sicherzustellen, dass seine Fahrzeugnutzer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind (§ 21 Abs. 1 und 2 StVG). In der Regel kann sich der Fuhrparkleiter nicht darauf verlassen, dass der Fahrzeugnutzer angesichts der drohenden, arbeitsrechtlichen Konsequenzen von sich aus den Entzug der Fahrerlaubnis mitteilt.
TÜV SÜD bietet gemeinsam mit der TCS GmbH einen Führerscheincheck an, der eine effiziente und wirtschaftliche Steuerung der Abläufe zur Führerscheinkontrolle gewährleistet.
Die Fahrzeugnutzer werden im halbjährlichen Turnus schriftlich aufgefordert, ihren Führerschein bei einem Service-Center im Original vorzulegen. Dort wird der Führerschein elektronisch erfasst.
Über die erfolgten und noch ausstehenden Führerscheinkontrollen erhält der Fuhrparkleiter online entsprechende Berichte.
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