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Das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz - wurde im Oktober 2010 von der Agentur für Arbeit neu überarbeitet und modifiziert und beinhaltet nun neue Regelungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes. Dies bedeutet, dass ab 01.01.2011 sich die Voraussetzungen für Unternehmen für Förderungen gem den §§ 216 a und b SGB III verändert haben und zukünftig berücksichtigt werden müssen.

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