Wasser
Wasser - Quell des Lebens
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Aktuell regelt in Deutschland die Trinkwasserverordnung 2001 als Umsetzung der EU Richtlinie 98/83/EG die Anforderungen an die Güte von Trinkwasser. Die Anforderungen an die Qualität von Rohwasser, Wasser, das zur Trinkwassergewinnung eingesetzt wird, Schwimm- und Badebeckenwasser sowie von Wasser aus Badegewässern sind ebenfalls durch Verordnung, Norm oder Richtlinie definiert und unterliegen zum Schutz der Gesundheit regelmäßigen Kontrollen. Wir unterstützen Sie durch qualifizierte Analytik und Beratung bei der Einhaltung dieser Vorgaben. | |
Akkreditierungen und Zulassungen
Wir verfügen über die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 15.4 und als bestellte Stelle nach § 19.2 TrinkwV2001 und in diesem Zusammenhang verfügen wir selbstverständlich über die Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern gem. § 44 Infektionsschutzgesetz.

