Lebensmittel
Gesundheitlicher Verbraucherschutz - Qualität für's Leben
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Durch die sensibilisierte Öffentlichkeit (Stichwort „Lebensmittelskandale“) besteht ein immer stärker werdendes Interesse der Verbraucher an der Erzeugung sicherer Lebensmittel. Die Etablierung eines geeigneten und funktionierenden Eigenkontrollsystems ist dabei gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Betrieb ist selbst zur regelmäßigen und systematischen Überprüfung verpflichtet (Verifizierung). Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Analytik Ihrer Produkte an und unterstützen Sie bei der Interpretation der Ergebnisse. | |
Akkreditierungen und Zulassungen
- Mehrere Sachverständige gem. § 43 LFGB zur Untersuchung von Gegenproben
- Mehrere DLG-Prüfer für Fleisch und Fleischerzeugnisse
- Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 Tierseuchenerreger-VO
- Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern gem. § 44 Infektionsschutzgesetz
- Untersuchungsstelle für Trinkwasser gem. § 19 Abs. 2 Satz 4 der TrinkwasserVO

