Was bedeutet "TÜV SÜD geprüfte Auftragsdatenverarbeitung" für Sie?
Werden personenbezogene Daten an Dienstleister übermittelt, liegen oftmals Auftragsdatenverarbeitungen gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor. Als Auftraggeber bleiben Sie somit für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz allein verantwortlich – auch für Ihre Dienstleister! Die Datenschutzspezialisten des TÜVSÜD möchten Sie unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz bei Auftragsdatenverarbeitungen einzuhalten und konsequent umzusetzen.
"TÜV SÜD geprüfte Auftragsdatenverarbeitung" bedeutet für Sie: |
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