Ihre Verantwortung
Aufgrund der Vorgabe von §11 Bundesdatenschutzgesetz sind Unternehmen, die personenbezogene Daten im Auftrag durch einen Dienstleister verarbeiten lassen, für die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz allein verantwortlich.
Dies bedeutet konkret: Verursacht ein beauftragter Dienstleister einen Schaden durch unzulässige oder unrichtige Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten (z.B. Datenverlust, Datenmissbrauch durch Mitarbeiter, Datenklau durch Dritte, unzulässige Nutzung der Daten für Werbezwecke, Weiterverkauf von Daten), so
sind Sie als Auftraggeber ... |
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Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörden an Sie als Auftraggeber Bußgelder verhängen, sofern durch Ihre Dienstleister personenbezogene Daten unrichtig verarbeitet oder genutzt wurden.
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