An Sie gestellte Anforderungen
Nach Vorgabe von §11 Bundesdatenschutzgesetz bleiben Sie als Auftraggeber für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz allein verantwortlich. Neben dieser Ihnen übertragenen Verantwortung gibt es zahlreiche Pflichten, denen Sie gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz als Auftraggeber bei Auftragsdatenverarbeitungen nachkommen müssen.
Ihre Pflichten als Auftraggeber bei Auftragsdatenverwaltung: |
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