Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung

Was bedeutet Auftragsdatenverarbeitung gemäß
§11 Bundesdatenschutzgesetz?
Oftmals ist eine Auslagerung einzelner Geschäftsbereiche oder Prozesse an Dienstleister notwendig. Um den Dienstleistern die Erbringung ihrer Leistungen zu ermöglichen, ist i. d. R. auch eine Übermittlung personenbezogener Daten an die Dienstleister erforderlich. Dies können z.B. personenbezogene Daten Ihrer Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter sein. In den meisten Fällen liegen dann Auftragsdatenverarbeitungen gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz vor.
Beispiele hierfür sind unter anderem die
- Betreuung Ihrer Kunden durch ein externes Callcenter
- Werbungsversand durch einen Marketingdienstleister
- Externe Personaldatenverarbeitung
- Fernwartung Ihrer EDV-Anlagen oder IT.
Gerne übernehmen wir für Sie im Rahmen unserer TÜV SÜD -Leistung "Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung" die Prüfung Ihrer Auftragnehmner in Sachen Auftagsdatenverarbeitung. Sie wollen mehr dazu wissen? Klicken Sie bitte hier
Sie haben Fragen zum Thema Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz? Sie wollen klären, ob Auftragsdatenverarbeitung in Ihrem Unternehmen stattfindet und welche Anforderungen damit an Sie als Auftraggeber gestellt werden?

