Straßenverkehrsrecht
Typgenehmigungen, Betriebserlaubnisse, Bauartgenehmigungen und Teilegutachten
Überprüfung genehmigungsrelevanter Anforderungen im Rahmen von Typgenehmigungsverfahren und Teilegutachten
Zertifizierungsverfahren
Die TÜV SÜD Management Service GmbH (TMS) ist benannter Technischer Dienst der Kategorie C im Sinne der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG und des ECE-Übereinkommens von 1958 im Rahmen des KBA-Typgenehmigungsverfahrens und bei der Europäischen Kommission und beim Sekretariat der UNECE notifiziert. Unsere Kompetenz wird regelmäßig durch die Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) überprüft.
Die TMS und ihre Auditoren (derzeit gibt es bei uns etwa 40 zugelassene KBA-Spezialisten) verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Zu unserem Kundenkreis zählen neben Automobilherstellern auch diverse Zulieferer, Zubehörhersteller und Händler in der Automobil- und Telekommunikationsbranche.
Die Ausweitung der Benennung auf die Richtlinien 2002/24/EG (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) und 2003/37/EG (Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) ist derzeit noch in Klärung.
Grundlage für eine erfolgreiche Bewertung ihres Unternehmens ist ein installiertes bzw. bereits zertifiziertes QM-System nach ISO 9001. Unsere Experten verfügen meist über Mehrfach-Qualifikationen, so dass wir gleichzeitig auch Zertifizierungen nach ISO/TS 16949, VDA 6.1 und VDA 6.2 aus einer Hand durchführen können.
Zielgruppe sind Hersteller von Komplettfahrzeugen (oder Vorstufen davon), wie z.B.
PKW (M1), Leicht-LKW (N1), LKW (N2 und N3) - einschließlich Sattel- und Straßenzugmaschinen, KOM (M2 und M3), Elektrofahrzeuge, zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Anhängefahrzeugen und von Fahrzeugaufbauten (0)
Hersteller von Bauteilen, Systemen und selbstständigen technischen Einheiten, wie z.B.
Motoren/Abgasanlagen, Bremsanlagen, Bremsbelägen, Lenkanlagen, Federung, Rädern, Reifen, Innenausstattung, Rückhaltesystemen (einschließlich Sitze und Kopfstützen), Schutzhelmen, Mess- und Kontrollgeräten, Alarmanlagen, Schallzeichen, Wegfahrsperren, Heizungen, Kraftstoffbehälter, EUB (Teile mit EMV-Anforderungen), Lichtmaschinen, (Fahrrad-) Beleuchtungseinrichtungen, Glühlampen/Gasentladungslampen, Rückstrahlern, Rückspiegeln, Glas, fahrzeugverbindenden Einrichtungen, Unterfahrschutz, Fahrzeuganbauten (z.B. Spoiler).
Hersteller von Bauteilen, Systemen und selbstständigen technischen Einheiten, wie z.B.
Motoren/Abgasanlagen, Bremsanlagen, Bremsbelägen, Lenkanlagen, Federung, Rädern, Reifen, Innenausstattung, Rückhaltesystemen (einschließlich Sitze und Kopfstützen), Schutzhelmen, Mess- und Kontrollgeräten, Alarmanlagen, Schallzeichen, Wegfahrsperren, Heizungen, Kraftstoffbehälter, EUB (Teile mit EMV-Anforderungen), Lichtmaschinen, (Fahrrad-) Beleuchtungseinrichtungen, Glühlampen/Gasentladungslampen, Rückstrahlern, Rückspiegeln, Glas, fahrzeugverbindenden Einrichtungen, Unterfahrschutz, Fahrzeuganbauten (z.B. Spoiler).
Bei positivem Abschluss der Bewertung bekommen unsere Kunden eine Zertifikatsergänzung, auf der die Einhaltung Genehmigungsrelevanter Anforderungen bestätigt wird. Diese Urkunde gilt wie das zugrunde liegende Zertifikat 3 Jahre und ist an jährliche Überwachungsaudits gebunden.
Diese Urkunde ist Basis für das Verfahren der Anfangsbewertung im Rahmen von Typgenehmigungsverfahren für die o.g. Erzeugnisse und Nachweis für eine regelmäßige Serienüberwachung (CoP; Conformity of Production).
Verifizierungsverfahren
Unternehmen ohne zertifiziertes QM-System haben die Möglichkeit, eine 3 Jahre gültige Verifizierungs-Bestätigung auf Basis eines Verifizierungsaudits zu erhalten. Überwachungsaudits sind in der Regel nur bei gravierenden Änderungen notwendig. Vor allem für kleine Unternehmen ist dies eine preisgünstige Alternative zum Zertifizierungsverfahren.
Auf diesem Gebiet arbeiten wir eng mit den Experten der TÜV SÜD Automotive GmbH zusammen.

