Bekannter Versender
Bekannter Versender - der Status des Luftfahrtbundesamtes für mehr Sicherheit in der Luftfracht
Luftfrachtsendungen werden seit dem 11. September 2001 in besonderer Weise gegen den Zugriff durch Dritte geschützt. Seit dem 29. April 2010 sind neue Vorschriften zur sogenannten „sicheren Lieferkette“ der EU-Luftsicherheitsverordnung VO (EG) 300/2008 und 185/2010 und deren überarbeiteten Durchführungsbestimmungen anzuwenden. Statt, wie bisher üblich, die Sicherheiterklärungen bei den Spediteuren zu zeichnen, müssen sich die Unternehmen bis zum 25. März 2013 durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) behördlich überprüfen lassen, um weiter Bekannter Versender zu bleiben.
Weitere Informationen zum Thema Luftfrachtsicherheit erhalten Sie am 12. September auf unserem Kundenforum "Aviation Security" in Hamburg unter www.tuev-sued.de/kundenforum.
Wie werde ich "bekannter Versender"?
Um bekannter Versender zu werden, muss das Unternehmen folgende Schritte in die Wege leiten:
- Antrag beim LBA auf die Zulassung zum Bekannten Versender stellen
- Die Verschwiegenheitserklärung des LBA unterzeichnen, um die Leitlinien zu erhalten.
- Gemäß der Leitlinien ein Bekannter Versender-Sicherheitsprogramm ausarbeiten.
- Beauftragte für die Sicherheit durch einen vom LBA zugelassenen Trainer ausbilden lassen.
- Das Personal, das mit Luftfracht in Berührung kommt, schulen.
- Je nach bisherigen Sicherheitsstandards im Unternehmen sollten ggf. bauliche und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn ich kein "bekannter Versender" werde?
Zukünftig werden Sendungen eines Unternehmens ohne den Status Bekannter Versender einer Sicherheitsüberprüfung am Flughafen oder beim RegB unterzogen. Das bedeutet i.d.R., dass eine Sendung geröntgt werden muss. Dies hat zur Folge, dass:
- zusätzliche Röntgengebühren anfallen
- es zu längeren Lagerzeiten und damit Gebühren kommen kann
- es zu zeitlich nicht planbaren Verzögerung kommen kann
Für Unternehmen, die regelmäßig Sendungen per Luftfracht versenden, wird er de facto zu einem "Muss", um Kosten und Lieferverzögerungen zu verhindern. Der Zulassungsprozess mag auf den ersten Blick kostenintensiv erscheinen, aber langfristig stehen diese Kosten in keinem Verhältnis zu den entstehenden Gebühren für die Sicherheitsüberprüfung oder die Folgen von verzögerten Lieferungen.
Wie können wir Ihnen dabei helfen?
- Wir unterstützen sie bei der Erlangung des Status „bekannter Versender“
- Analyse der Situation des Unternehmens hinsichtlich Luftfrachtsicherheit
- Untersuchung der Transportkette für Luftfracht hinsichtlich der geforderten Sicherheitsstandards
- Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Erstellung des Luftsicherheitsplans zur Einreichung bei der Behörde (LBA)
- Durchführung des gesetzlich geforderten internen Audits
- Gemeinsam mit unseren Partnern schulen wir ihre Mitarbeiter nach den notwendigen Vorgaben durch die Behörden:
Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten (35 Stunden) und Schulung des „sonstigen Personals“ (3+1 Stunden)
- Fragen Sie uns und sichern Sie sich als KMU (kleine und mittelständige Unternehmen) bis zu 1.500 € staatliches BAFA Fördergeld.
Unser Partner
Die Firma AOB aus Soest ist unser professioneller und erfahrener Partner, mit dem wir Sie auf dem Weg zum „bekannten Versender“ begleiten.

