Was bedeutet Trägerzulassung?
Was bedeutet Trägerzulassung?
Die Weiterbildungseinrichtung wurde nach den Anerkennungsempfehlungen des Anerkennungsbeirates durch die FKS geprüft und zugelassen. Der Bildungsträger ist dann nach AZWV zugelassen und somit berechtigt Maßnahmen nach SGB III durchzuführen.
Voraussetzung für eine Trägerzulassung:
Der Bildungsträger muss ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen. Dieses kann ein anerkanntes sein wie z. B. die ISO 9001. Es reicht aber auch wenn er die 9 geforderten Kriterien des Anerkennungsbeirates der Bundesagentur erfüllt.
- ein kundenorientiertes Leitbild
- Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- Art und Weise der Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen, Methoden und Methodenbewertung
- Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse
- eine regelmäßige Evaluation der Methoden und der Unternehmensorganisation
- Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung
- Zielvereinbarungen
- Messung der Zielerreichung und Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse

