Prüfungen Softwarequalität
Prüfungen zur Softwarequalität
Ziel ist die Prüfung auf erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen zur Funktionalität, zur Usability und zur Datensicherheit für Ihr Softwareprodukt.
- Funktionale-Prüfung: Es werden die Anforderungen der ISO 25051: "Software-Engineering –
Softwareproduktbewertung – Qualitätsanforderungen an kommerzielle serienmäßig
produzierte Softwareprodukte (COTS) und Prüfanweisungen" angewendet. - Usability-Prüfung: Für die Prüfung in ergonomischer Hinsicht wird die DIN/EN/ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 110: "Grundsätze der Dialoggestaltung" zu Grunde gelegt.
- Datensicherheits-Prüfung: Es werden die gesetzlichen Anforderungen (Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz), die BSI-Empfehlung von Standardsicherheitsmaßnahmen (IT-Grundschutz), sowie in der Praxis gängige Standards zu Grunde gelegt.
Prüfungsgrundlagen
Die Grundlagen unserer Prüfungen stellen die gesetzlichen Vorschriften und die Vorgaben aus den relevanten anerkannten Standards dar.
Bezüglich der
Software-Funktionalität ...
... ist dies insbesondere ISO 25051: "Software-Engineering – Softwareproduktbewertung – Qualitätsanforderungen an kommerzielle serienmäßig produzierte Softwareprodukte (COTS) und Prüfanweisungen" - soweit relevant und anwendbar. Dabei werden die folgenden Qualitätsmerkmale betrachtet:
- Korrektheit der Funktionen
- Konsistenz Zuverlässigkeit und Robustheit
- Dokumentation (Vollständigkeit, Korrektheit und Konsistenz)
Bezüglich der
Usability ...
... ist die Grundlage durch die Normenreihe DIN/ EN/ ISO 9241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten" gegeben - insbesondere durch Teil 110 „Grundsätze der Dialoggestaltung". Es werden die folgenden Qualitätsmerkmale betrachtet:
- Aufgabenangemessenheit
- Fehlerrobustheit
- Erwartungskonformität
- Effektivität, Effizienz Zufriedenstellung der Benutzer
- Selbstbeschreibungsfähigkeit
- Steuerbarkeit
Prüfungsgrundlage für den Aspekt der
Datensicherheit ...
... sind die gesetzlichen Anforderungen (Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz), die BSI-Empfehlung von Standardsicherheitsmaßnahmen (IT-Grundschutz), sowie der in der gängigen Praxis anerkannte Stand der Technik.
Eine weitere Grundlage ...
... bilden die Dokumente aus dem Entwicklungsprozess zur Software (Spezifikation, Test, Qualitätssicherung) sowie die Produktbeschreibung und die Benutzer-dokumentation. Die Anforderungen an die Prozesse und die Dokumente ergeben sich sinngemäß aus den grundlegenden Anforderungen zum Qualitätsmanagement. Ergänzend sind fachliche Anforderungen und die anerkannte Praxis aus dem jeweiligen Anwendungsbereich zu berücksichtigen.
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