ErP-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG oder Ökodesign-Richtlinie)

Was ist die Ökodesign-Richtlinie?
Die EuP-Richtlinie 2005/32/EG (von Energy-using Products, auch Ökodesign-Richtlinie") sollte einen Rahmen schaffen, energiebetriebener Produkte umweltgerechte zu gestalten. Sie trat 2005 in Kraft und galt bis 19.11.2009. Die sogenannte ErP-Richtlinie 2009/125/EG (von Energy-related Products) trat als Ersatz am 20.11.2009 in Kraft.
Beide Richtlinien sind nahezu wortgleich, aber der Geltungsbereich wurde von „energiebetriebenen Produkten" (EuP) auf „energieverbrauchsrelevante Produkte" (ErP) ausgeweitet. Nun können auch passive Produkte, die aber einen Einfluss auf die Energieeffizienz haben können, geregelt werden.
Die Richtlinie umfasst mehrere Phasen des Lebenszykluses eines Produkts: Auswahl und Einsatz von Rohmaterial, Fertigung, Verpackung, Transport und Vertrieb, Installierung und Wartung, Nutzung und Ende der Lebensdauer, d. h. der Zustand eines Produkts am Ende seiner Erstnutzung bis zur endgültigen Entsorgung.
Welche Produkte sind davon betroffen?
Damit ein Produkt bzw. eine Produktgruppe unter den Geltungsbereich der ErP-Richtlinie fällt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- europaweit von allen Herstellern zusammen ein Marktvolumen von mehr als 200.000 Stück pro Jahr besitzen,
- erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen und
- ein hohes Potenzial bei der Verbesserung der Umweltverträglichkeit aufweisen
Hiervon ausgenommen sind Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung.
U.a. sind folgende Produkte betroffen:
- Bürogeräte, z.B. PCs und Monitore
- Haushaltsgeräte, z.B. Geschirrspül-, Waschmaschinen, Trockner oder Staubsauger
- Unterhaltungselektronik, z.B. Fernseher
- Lampen und Leuchten
- Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte
- Klimageräte
- Kühl- und Gefriergeräte
Da die ErP-Richtlinie (Energy related Products) nur einen Rahmen und keine genau spezifizierten Anforderungen vorgibt - was für die unterschiedliche Anzahl an Produkten einheitlich auch unmöglich wäre - werden spezifische Durchführungsmaßnahmen (Implementing Measures = IM) erlassen, die in einem ersten Schritt durch produktspezifische Studien festgestellt wurden.
Diese IM definieren dann je Produktgruppe, was Sie als Hersteller oder Importeur beachten müssen und können auch konkrete Effizienzgrenzen beinhalten, die es Ihnen bei Nichteinhaltung sogar untersagen, Produkte auf den Markt zu bringen.
Wer ist von der Richtlinie betroffen?
- Hersteller von ErPs
- Zulieferer von ErP-Herstellern
- Händler von ErPs
- Importeure von ErPs
Was bedeutet die Ökodesign-Richtlinie für Ihre Produkte und was müssen Sie tun, um konforme Produkte in den Verkehr zu bringen?
Als Hersteller sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Das Design des Produkts entspricht den Anforderungen der Ökodesignrichtlinie.
- Sie erklären Ihre relevanten Oködesign-Parameter.
- Vorbereitung der Dokumentation inkl. der Testdokumentation und in Ihrer Amtssprache.
- Diese Dokumentation muss innerhalb von 10 Tagen den EU-Behörden vorliegen.
- Sie haben ein Konformitätsbewertungssystem: entweder ein Managementsystem, das die Aspekte der ErP abdeckt, oder ein internes Design-Kontroll-System.
- Sie bereiten die „Declaration of Conformity" vor.
- Sie bringen auf Ihr Produkt eine CE-Kennzeichnung an.
Als Importeur stehen Sie vor folgenden Pflichten:
- Die Verantwortung des Herstellers geht auf Sie über, wenn er nicht in der EU ist bzw. keinen gesetzlichen Vertreter in der EU hat.
- Sie müssen sicherstellen, dass das Produkt den ErP-Anforderungen entspricht, bevor Sie es in den Markt bringen. Eine Ausnahme besteht, wenn es für Ausstellungen und Messen extra als nicht-ErP-konform gekennzeichnet ist.
- Sie verfügen über die notwendige Dokumentation in der entsprechenden Amtssprache, innerhalb von 10 Tagen und verfügbar zur Einsicht.
- Sie veröffentlichen alle notwendigen Informationen.
- Sie haben die „Declaration of Conformity" verfügbar.
- Ihr Produkt ist mit einer CE-Kennzeichnung ausgestattet.

