Neue Maschinenrichtlinie

Die Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 17. Mai 2006 unterzeichnet und am 09. Juni 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 157) veröffentlicht.
Seit dem 29. Dezember 2009 gilt die Richtlinie verbindlich für Hersteller, Betreiber und Inbetriebnehmer von Maschinen. Sie müssen sich also auf die Richtlinie einstellen, damit Sie Ihre Maschinen in Europa auf den Markt bringen können.
Fällt ihr Produkt unter die Richtlinie? Welche Maschinen sind davon überhaupt betroffen?
Sie definiert Maschinen als die Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen mit mindestens einem beweglichen Teil sowie Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen. Auch mehrere Maschinen in einer verketteten Anlage sowie auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile gelten als Maschine.
Die Richtlinie gilt somit für folgende Produkte:
- Auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- Abnehmbare Gelenkwellen
- Unvollständige Maschinen
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Produkt unter die Richtlinie fällt? Die TÜV SÜD Experten beraten Sie gern, unterstützen Sie bei Konformitätsbewertungsverfahren, Risikobeurteilungen und stehen Ihnen bei Zulassungsverfahren zur Seite.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre, die Sie sich kostenfrei downloaden können.

