Explosionsschutzprüfungen (ATEX)

ATEX bei Geräten, Schutzsystemen und Komponenten
Wer ist von der ATEX-Richtlinie betroffen?
Betroffen sind alle Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte in der EU wie auch der Importeur oder jene Person, die für das Inverkehrbringen eines Produkts auf dem gemeinsamen Europäischen Markt verantwortlich ist.
Folgende Produkte sind von der ATEX-Richtlinie betroffen:
- Geräte: Maschinen, Betriebsmittel, Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile
- Schutzsysteme: Explosionsunterdrückungssysteme, -entlastungssysteme und andere
- Komponenten: Erforderliche Komponenten für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen
Wettbewerbsvorteile – vom Entwicklungsstadium an!
Geräte, die unter die ATEX-Richtlinie fallen, müssen von vornherein so konzipiert und beschaffen sein, dass die Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre verhindert oder deren Auswirkung auf ein ausreichend sicheres Maß vermindert wird. Die Experten von TÜV SÜD Product Service unterstützen Sie auch konstruktionsbegleitend bei explosionsgefährdeten Anlagen und Maschinen.
Das bedeutet: Wettbewerbsvorteile von Anfang an durch Sicherheit für Sie, Ihr Produkt und auch die Mitarbeiter.
Als äußeres Zeichen für die Einhaltung der ATEX-Richtlinie muss die CE-Kennzeichnung auf jeder Maschine angebracht werden.
CE steht für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft). Die CE-Kennzeichnung richtet sich nicht an den Verbraucher, sondern ist für die Überwachungsbehörden zur Gewährleistung des freien Marktes gedacht. Somit ist eine CE-Kennzeichnung eine Art „Reisepass“ für Ihr Produkt, der innerhalb der EU gilt. Denn die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass das Produkt mit allen relevanten Gemeinschafts- richtlinien konform ist und frei in den Verkehr gebracht werden darf.
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Anerkannter „Reisepass“ für Ihre Produkte – auch in explosiven Bereichen
Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX) regelt das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen. Erfüllt Ihr Produkt nachweislich diese Anforderungen, darf kein EU-Mitgliedstaat eine Markteinführung behindern, untersagen oder Rückrufaktionen anordnen.
Hersteller müssen diese Richtlinie seit dem 1. Juli 2003 uneingeschränkt erfüllen.
Neu in der Richtlinie 94/9/EG ist, dass neben den elektrischen auch nicht elektrische Zündgefahren verhindert werden müssen.
Ihr Wettbewerbsvorteil dank TÜV SÜD: schnellere Abwicklung = schnellerer Marktzugang!
Bereits jetzt fordern namhafte Konzerne und Automobilhersteller für Maschinen, Geräte oder ganze Anlagen die Prüfung nach ATEX-Richtlinie. Eine frühe Prüfung und Zertifizierung der Geräte nach der neuen Regelung verschafft Ihnen entscheidende Wettbewerbsvorteile. Dabei bietet Ihnen TÜV SÜD eine wesentlich kürzere Vorlaufzeit als andere Wettbewerber.
Wenn Sie für die Zukunft gerüstet sein wollen, dann ist TÜV SÜD Ihr professioneller Partner. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Produktprüfung und -zertifizierung unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Ex-Schutzes. Dies kommt Ihnen auch bei Marketing und Vertrieb Ihrer Produk te zu Gute.
TÜV SÜD bietet Ihnen eines der größten Leistungsspektren der Branche: Unsere Labore für Explosionsschutz sowie für
- mechanische und
- elektrische Sicherheit,
- Highly-Accelerated-Life-Test (HALT) und Highly-Accelerated-Stress-Screen (HASS) Prüfungen
stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Damit nicht genug: Durch die aktive Mitarbeit in Gremien und Organisationen fließen in unsere Bewertungskriterien stets die neuesten Erkenntnisse mit ein. Und durch unsere interne Qualitätssicherung sowie umfassende Weiterbildungsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass unsere Experten jederzeit auf dem aktuellsten Stand der Technik sind.

