Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung 2012 - was ändert sich?
Kunden-Informationen zur 47. ÄndVO zur StVZO.
Spätestens ab dem 01. Juli 2012 gilt: Bei Überziehen des Untersuchungstermins wird die Plakette nicht mehr rückdatiert.* Werden Mängel am Fahrzeug festgestellt, erhalten Sie dazu detaillierte Hinweise. Auch neu: Die Hauptuntersuchung beginnt mit einer Probefahrt.
Download Flyer HU 2012 HU 2012 – der Film
Wegfall der Rückdatierung
Die Laufzeit der Plakette beträgt , z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert.
Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.
P.S.: Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Vekehrskontrolle, muss man mit einem Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.
Probefahrt
Die HU-Prüfung beginnt immer mit einer Probefahrt. Der Sachverständige übernimmt die Probefahrt mit mindestens 8 km/h. Er prüft die Lenkrad- und die Bremsfunktion – damit wird sichergestellt, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Sicherheit und korrekte Funktion der Assistenzsysteme, wie ABS, ESP oder Abstandsregler rückt künftig noch stärker in den Fokus bei der Hauptuntersuchung.
Hintergrund: Die meisten neu zugelassenen Fahrzeuge sind mit einer steigenden Zahl dieser elektronischen Helferlein ausgerüstet.
Exakte Mängelbeschreibung
Sie erhalten jetzt einen detaillierteren Prüfbericht Festgestellte Mängel werden in einem noch detaillierteren Prüfbericht festgehalten.
Ihr Vorteil: Sie erhalten im Prüfbericht genaue Hinweise über die festgestellten Mängel. Wird zum Beispiel ein Fehler an der Beleuchtung ermittelt, bekommen Sie schwarz auf weiß, dass z. B. der linke Scheinwerfer zu hoch eingestellt ist. Mit dieser Angabe können Sie den Fehler zielgenau bei Ihrer Werkstatt beheben lassen. Außerdem erhalten Sie bereits bei der Prüfung Hinweise über sich zukünftig abzeichnende Mängel. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld.
*je nach Bundesland
Was passiert eigentlich bei einer Hauptuntersuchung (HU)?
Die Qualität der Hauptuntersuchung trägt entscheidend zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen bei. Seit 1961 zeigt eine Plakette auf dem Kennzeichen: Dieses Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Animation zeigt Ihnen, was bei der Hauptuntersuchung heute alles geprüft wird.

















Heckklappe
- äußere Fahrzeuggestaltung
- Spoiler
Sitze/Sicherheitsgurte
- Zustand
- Anbringung
Innenraum/Fahrerplatz
- Tachometer
- Bedienelemente
- Kupplung/Schaltung
- Heizung/Lüftung
- Wegfahrsperre
- Hupe
Sichtverhältnisse
- Scheiben
- Scheibenwischer
- Scheibenwischanlage
- Spiegel innen/außen
Lenkrad
- Ausführung
- Zustand
- Lenkspiel
Sicherheitsrelevante
elektronische Systeme
- Funktionsprüfung
elektronischer Komponenten
(ABS, ESP, Airbag, Licht etc.) - Bremsanlage
- Fahrwerk
- Lenkung
- Motor/Fahrzeugantrieb
- Insassenschutz
- Assistenzsysteme
Motorraum
- Flüssigkeitsverluste
- Elektrische Anlage
- Leitungen/Schläuche
- Bremskraftverstärker
- Lenksäule/-getriebe
- Gemischaufbereitung
- Motorlagerung
Beleuchtung
- Scheinwerfer
- Blinker
- Funktion
- Einstellung
- Zulässigkeit
- Leuchtweiten-
regulierung
Kennzeichen
hinten/vorne
- Ausführung
- Zustand
- Anbaulage
Fahrwerk/Kraftübertragung
- Radaufhängung
- Hinterachse
- Stabilisator
- Federn und Stoßdämpfer
- ggf. Antriebswellen/
manschetten/Differenzial
Räder/Reifen
- Schäden
- Befestigung
- Zulässigkeit
- Radeinstellung
- Profiltiefe
Karosserie
- Korrosion
- Brücke
- Unfallschäden
- unsachgemäße Reparaturen
- Türen: Funktion, Scharniere,
Schlösser, Korrosion
Schalldämpferanlage
mit Abgasreinigungssystem
- Ausführung
- Abgasverhalten
- Rauchentwicklung
- Geräuschverhalten
Vorderachse
- Federn und Stoßdämpfer
- Stabilisator
- Radaufhängung
- Lenkgelenke
- Antriebswellen/-manschetten
- Differenzial
Bremsen
- Funktion
- Dichtheit
- Wirkung
- Gleichmäßigkeit
- Verschleiß















Kfz-Hauptuntersuchung von TÜV SÜD-
die umfassende Prüfung für Ihre Sicherheit!
© TÜV SÜD Auto Service GmbH
Die Hauptuntersuchung von TÜV SÜD - darum geht's
Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz - unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen. Seit dem 01. Januar 2010 ist die bisherige, eigenständige Abgasuntersuchung (AU) - ehem. ASU vollständiger Bestandteil der HU in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfiel damit ersatzlos.
So ist zum Beispiel ein Auto in der Regel alle zwei Jahre für die Hauptuntersuchung fällig, bei der die Experten von TÜV SÜD Bremsen, Beleuchtung und Co. ordentlich auf den Zahn fühlen - zu Ihrer Sicherheit. Bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit haben die Experten am TÜV SÜD Service-Center übrigens nicht nur die Umwelt im Blick. Ein übermäßiger Schadstoff-Ausstoß kann beispielsweise auf einen Defekt am Fahrzeug hinweisen, der Sie übermäßig viel Kraftstoff kostet.
Doch woher weiß ich, wann die nächste Untersuchung genau fällig ist? Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Was ist mit Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen? Was ist zu tun, wenn Mängel entdeckt werden? Ausführliche Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es auf den folgenden Seiten.
Und damit Sie keinen Termin versäumen, können Sie sich im nächsten Schritt online erinnern lassen. Auch die Anmeldung zur Hauptuntersuchung am TÜV SÜD Service-Center funktioniert ganz bequem online.
Die Plakette: Das Wichtigste zur Hauptuntersuchung im Überblick
- Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
- Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat.
- Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal verloren geht, hat TÜV SÜD für Sie eine einfache Regelung: Mit Fahrzeugschein oder -brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) beim nächsten TÜV SÜD Service-Center vorbeikommen, dort wird eine Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt. Aus Datenschutzgründen natürlich nur, wenn Sie auch Auftraggeber bzw. Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Untersuchung waren.
- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Personenkraftwagen behandelt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an.
- Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg. Nach wie vor gilt: Das Bußgeld oder die Punktevergabe hat nichts mit TÜV SÜD zu tun. Nicht fristgerecht vorgeführte Fahrzeuge, also Fahrzeuge, bei denen die Frist um mehr als 2 Monate überzogen ist, müssen allerdings ab 01. Juli 2012 einer intensiveren „Ergänzungsuntersuchung“ unterzogen werden. Dieser erweiterten Untersuchung ist ein 0,2 fach höheres Entgelt geschuldet. Eine Rückdatierung findet aber nicht mehr statt.
Unser HU-Flyer mit allen aktuellen Änderungen | |
[ PDF 305 kB ] | |
Zum Download bitte auf die Abbildung klicken.

