Nach der MPU - Gutachten mit Kursempfehlung
Sie haben die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert, und die Gutachter sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie zwar derzeit noch nicht alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfüllen. Die Gutachter sagen aber auch, dass ein Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung die bestehenden Restbedenken ausräumen kann. Wenn dem so ist, dann sind Sie fast am Ziel!
Denn nun brauchen Sie nur noch den Kurs absolvieren, aber kein zweites Mal mehr zur MPU. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht nämlich vor, dass derjenige, der an einem solchen anerkannten Kurs (nach § 70 FeV) teilgenommen hat, danach keine erneute Begutachtung machen muss. Diese so genannte "Rechtsfolge" tritt allerdings nur ein, wenn es sich um einen Kurs bei einem amtlich anerkannten Träger handelt, der sich strengen Qualitätsüberprüfungen unterziehen muss.
Anbieter solcher Kurse erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde. Dort müssen Sie zudem vor der Kursteilnahme Ihr MPU-Gutachten vorlegen, denn die Behörde muss der Teilnahme zustimmen.

