Führerschein-Klassen
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Klasse |
| Beschreibung |
| A unbeschränkt | ![]() | Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M |
| A beschränkt | ![]() | Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt) Eingeschlossene Klassen: A1, M Mindestalter: 18 Jahre |
| A1 | ![]() | Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist. Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: M |
| Mofa | ![]() | Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum Mindestalter: 15 Jahre |
| M | ![]() | (Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Mindestalter: 16 Jahre |
S | ![]() | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer - bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und - einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) - Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder - max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder - max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor Mindestalter: 16 Jahre |
B
| ![]() | Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17") Eingeschlossene Klassen: M, L, S |
| BE | ![]() | Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ≤ 12 000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.
Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Bestimmungen der StVZO.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
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| C | ![]() | Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
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| CE | ![]() | (Lastzüge und Sattelzüge)
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| C1 | ![]() | Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
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| C1E | ![]() | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
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| D | ![]() | Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: D1 |
| DE | ![]() | Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E |
| D1 | ![]() | Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
| D1E | ![]() | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E |
| L | ![]() | Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Mindestalter: 16 Jahre |
| T | ![]() | Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h. Eingeschlossene Klassen: L, M, S |
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