Führerschein-Klassen
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| Klasse | Beschreibung | |
| A unbeschränkt | ![]() | Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M |
| A beschränkt | ![]() | Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt) Eingeschlossene Klassen: A1, M Mindestalter: 18 Jahre |
| A1 | ![]() | Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist. Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: M |
| Mofa | ![]() | Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum Mindestalter: 15 Jahre |
| M | ![]() | (Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Mindestalter: 16 Jahre |
S | ![]() | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer - bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und - einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) - Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder - max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder - max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor Mindestalter: 16 Jahre |
B
| ![]() | Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17") Eingeschlossene Klassen: M, L, S |
| BE | ![]() | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges, - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t. Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17") Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
| C | ![]() | Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
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| CE | ![]() | (Lastzüge und Sattelzüge)
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| C1 | ![]() | Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
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| C1E | ![]() | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
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| D | ![]() | Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: D1 |
| DE | ![]() | Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E |
| D1 | ![]() | Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
| D1E | ![]() | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E |
| L | ![]() | Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Mindestalter: 16 Jahre |
| T | ![]() | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h. Eingeschlossene Klassen: L, M, S |




















