Fahrerlaubnisverordnung & StVO
Seit dem 1. Januar 1999 gilt die neue so genannte "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)". Für die breite Öffentlichkeit ist mit dieser Verordnung vor allem die Einführung des EU-Führerscheins und damit einhergehend von neuen Führerschein-Klassen verbunden.
Von weit größerer Tragweite sind allerdings eine Vielzahl von Änderungen, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Das Spektrum reicht von frühzeitiger Hilfe für auffällig gewordene Fahranfänger bis hin zu regelmäßigen Check-ups für Busfahrer.
| Im Vordergrund stehen dabei klarere Richtlinien. So wurde definiert, wann ein Anlass zur Kontrolle der Fahreignung vorliegt - aber auch verbesserte Hilfestellungen zur Erhaltung oder Wiedererlangung des Führerscheins eingeführt. Um Eignungsuntersuchungen in Problemfällen geht es bei den neuen Regelungen für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Die dafür notwendigen Anlässe sind nun gesetzlich definiert und festgeschrieben. |
Weitere wichtige Neuerungen auf einen Blick:
- Das neue Punktsystem in Flensburg
- Der Führerschein auf Probe
- Profi-Check für LKW-, Bus- und Taxifahrer
Der wichtigste Baustein ist dabei die Teilnahme an besonderen Aufbauseminaren - und zwar je nach Punktestand freiwillig oder obligatorisch. Diese Seminare werden von ausgebildeten Diplom-Psychologen mit Spezialkenntnissen geleitet und nach einem wissenschaftlich abgesicherten Konzept durchgeführt. Die Seminare, die TÜV SÜD zu diesem Thema anbietet, haben Maßstäbe gesetzt.
Der "Führerschein auf Probe" ist ein wirksames Mittel, die lebensgefährliche Risikobereitschaft junger Fahrer zu reduzieren. Risikoverhalten frühzeitig zu korrigieren, ist eine der wichtigsten Zielsetzungen der neuen Probezeit-Regelung. Denn 40 Prozent aller schweren Unfälle mit Personenschaden werden von eine bestimmten Gruppe verursacht: den männlichen Fahranfängern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. verursacht.
Wer in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen (Geldbußen ab 40 Euro / Eintrag ins Verkehrszentralregister) auffällt, muss je nach Verstoß an einem Aufbauseminar bzw. einem Besonderen Aufbauseminar teilnehmen. In jedem Fall verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
TÜV SÜD Kursleiter berichten von einer überdurchschnittlichen Erfolgsquote bei speziellen Veranstaltungen mit jungen Alkoholfahrern. Eine wissenschaftliche Studie über die Effizienz des Modells NAFAPlus bestätigte diesen Eindruck.
Mehr Sicherheit durch regelmäßige Profi-ChecksBerufsfahrer im Transportwesen und in der Fahrgastbeförderung tragen eine große Verantwortung und müssen besonderen Belastungen gewachsen sein. |
Deshalb haben Führerscheine in diesen Kategorien nun eine befristete Gültigkeitsdauer, können aber turnusgemäß verlängert werden. Gefordert werden je nach Führerschein- und Altersklasse spezielle Untersuchungen des Gesundheitszustands und des Leistungsvermögens sowie eine Überprüfung des Sehvermögens.
Dieses Gutachten benötigen:
- Bewerber um die Fahrerlaubnis der Omnibus-Klassen D, D1, DE und D1E
- Personen, die eine Verlängerung der D-Klassen über das 50. Lebensjahr hinaus beantragen
- Bewerber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi/Mietwagen)
- Personen, die eine Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus beantragen
Geprüft werden dabei:
- allgemeiner Gesundheitszustand
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Reaktionsfähigkeit

