Gesetzliche Bestimmungen
Die Fahrerlaubnisbehörde wird immer darüber informiert, wenn Sie in Zusammenhang mit Drogen aufgefallen sind und hat die Aufgabe, diesen Hinweisen nachzugehen und die Fahreignung abzuklären.
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.
Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU):
Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird außerdem immer angefordert, wenn die Fahrerlaubnis wegen BTM entzogen war und wiedererteilt werden kann oder wenn neben der Einnahme von BTM (auch nur gelegentlicher Haschischkonsum) weitere Tatsachen Eignungszweifel begründen (beispielsweise eine Fahrt unter Drogeneinfluss). Der Konsum von Haschisch wird strafrechtlich nicht verfolgt und auch bei Besitz von kleinen Mengen Drogen wird das Strafverfahren meistens eingestellt.
GESETZE, PARAGRAPHEN, URTEILE
Für alle, die es selber genau nachlesen wollen. Hier sind u.a. Links auf die relevanten Paragraphen zum Thema Drogen im Straßenverkehr:
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.06.1993 wurde festgelegt, dass einmaliger Haschischkonsum keine medizinisch-psychologische Eignungsbeurteilung (MPU) rechtfertigt. In die neue Fahrerlaubnisverordnung vom 1.1.1999 ist dies eingeflossen und sie regelt nun das Verfahren und die Voraussetzungen genauer. Es gibt jedoch "kein Recht auf Rausch", wie es in dem bekannt gewordenen Lübecker Urteil noch stand. Dieses Urteil ist seit längerem schon aufgehoben. Eine Person mit entsprechender "Vorgeschichte" muss damit rechnen, dass in der Zukunft bei erneuten Auffälligkeiten sehr viel schneller neue Maßnahmen kommen.

