Punkterabatt
Das Punktsystem sieht die Möglichkeit des Punkterabatts vor, wenn der Verkehrsteilnehmer an verkehrspädagogischen oder verkehrspsychologischen Maßnahmen teilnimmt.
Im Einzelnen:
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ergibt bei einem Punktestand von
- nicht mehr als 8 Punkten: 4 Punkte Abzug
- 9-13 Punkten: 2 Punkte Abzug
Die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung ergibt
- vor Erreichen von 18 Punkten: 2 Punkte Abzug
Achtung!
Beide Maßnahmen führen nur jeweils einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug.

