Chancen zur Veränderung
Im neuen Punktsystem wird der Chance zur Veränderung Vorrang vor dem Entzug des Führerscheins eingeräumt. Drei Möglichkeiten gibt es die helfen, den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Rückstufungsregeln
Im Punktsystem sind zweimal Rückstufungen vorgesehen. Wer einen hohen Punktestand erreicht, ohne vorher die Angebote zum Lernen in Anspruch nehmen zu können, wird günstiger gestellt (§ 4 Abs. 5 des StVG). Diese Vorschrift wurde am 1.4.2001 präziser gefasst.
14-Punkte-Regelung
Erreicht oder überschreitet jemand 14 Punkte, ohne dass die Behörde die zwischen 8 und 13 Punkten vorgesehenen Maßnahmen ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert.
Der Betroffene kann dann noch an einem Aufbauseminar ("Besonderes Aufbauseminar" bei Alkohol) teilnehmen und erhält 2 Punkte Rabatt.
18-Punkte-Regelung
Bei Erreichen von 18 Punkten ohne vorhergehende Maßnahmen der Behörde (Maßnahmen zwischen 14 und 17 Punkten) wird sein Punktestand auf 17 reduziert. Der Betreffende muss an einem Aufbauseminar / besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Die Behörde weist auf die Möglichkeit einer Verkehrspsychologischen Beratung hin (2 Punkte Rabatt) und warnt vor der Entziehung des Führerscheins bei erneutem Erreichen von 18 Punkten.
Verkehrspsychologische Beratung
Ziel ist es, die persönlichen Einstellungen zum Straßenverkehr sowie eigenes Verhalten realistisch wahrzunehmen und zu überprüfen. Schließlich sind Sie mit über 14 Punkten in einer Situation, in der Sie alles daransetzen sollten, den Führerschein zu behalten.
Vertrauen Sie nicht einfach auf Ihr Glück, sondern profitieren Sie von der Erfahrung der Verkehrspsychologen.
Die Beratung findet als Einzelgespräch (insgesamt drei Termine) statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn Sie und der Berater dies für sinnvoll halten. Der Klient erhält eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Behörde.
Die Gesprächsinhalte unterliegen der beruflichen Schweigepflicht des Psychologen. Diesem können Sie vertrauen, wie Ihrem Arzt.
Die Berater des TÜV SÜD sind erfahrene Verkehrspsychologen, die ihre Befähigung beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) nachweisen müssen und damit für die Verkehrspsychologische Beratung anerkannt sind.
Besondere Aufbauseminare
Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben (das sind Verstöße gegen § 315c Nr. 1a (Gefährdung des Straßenverkehrs), § 316 (Trunkenheit im Verkehr), § 323a (Vollrausch) StGB oder § 24a StVG (0,5 Promille-Grenze) und Punkte abbauen wollen, müssen an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Diese werden unter Leitung erfahrener Verkehrspsychologen durchgeführt und helfen, die persönlichen Ursachen für das Verhalten zu erkennen, um Wiederholungen zu vermeiden.
Wird der Führerschein innerhalb der Probezeit wegen eines Verkehrsdeliktes unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen, kann eine neue Fahrerlaubnis erst nach Teilnahme an einem "Besonderen Aufbauseminar" ausgestellt werden. TÜV SÜD bietet diese Seminare nach dem Modell NAFAplus (Nachschulung für alkoholauffällige Fahrer) seit Jahren erfolgreich an. Ihr Erfolg ist auch wissenschaftlich bestätigt worden.
Seminare nach dem Punktsystem
Auch sie werden durch das Modell NAFAPlus angeboten.
Der Gesetzgeber schreibt in den §§ 36 und 43 FeV den Rahmen vor:
- Anzahl der Teilnehmer: 6 bis 12
- Kursdauer: Vorgespräch plus drei Sitzungen zu je 3 Stunden Dauer
- Zeitraum: 2 bis 4 Wochen
In den Kursen werden die Ursachen des auffälligen Verhaltens im Straßenverkehr diskutiert und Möglichkeiten der Beseitigung aufgezeigt. Bei den Veranstaltungen geht es nicht um Schuldeingeständnisse (wir sind keine Gerichte), sondern um die Entwicklung von Alternativen, damit das "Kapitel Flensburg" erfolgreich geschlossen werden kann.
Der Kursleiter muss amtlich anerkannt sein, über ein abgeschlossenes Psychologiestudium verfügen sowie Erfahrungen als Verkehrspsychologe bei der Untersuchung/Schulung auffälliger Autofahrer besitzen.

