Hauptuntersuchung
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Der Check von TÜV SÜD - darum geht's
Verkehrssicherheit und Umweltschutz - unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen. Ab dem 01. Januar 2010 ist die bisherige, eigenständige Abgasuntersuchung (AU) vollständiger Bestandteil der HU in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ab diesem Zeitpunkt ersatzlos.
So ist zum Beispiel ein Auto in der Regel alle zwei Jahre für die Hauptuntersuchung fällig, bei der die Experten von TÜV SÜD Bremsen, Beleuchtung und Co. ordentlich auf den Zahn fühlen - zu Ihrer Sicherheit. Bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit haben die Experten am TÜV SÜD Service-Center übrigens nicht nur die Umwelt im Blick. Ein übermäßiger Schadstoff-Ausstoß kann beispielsweise auf einen Defekt am Fahrzeug hinweisen, der Sie übermäßig viel Kraftstoff kostet.
Doch woher weiß ich, wann die nächste Untersuchung genau fällig ist? Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Was ist mit Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen? Was ist zu tun, wenn Mängel entdeckt werden? Ausführliche Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es auf den folgenden Seiten.
Und damit Sie keinen Termin versäumen, können Sie sich im nächsten Schritt online erinnern lassen. Auch die Anmeldung zur Hauptuntersuchung am TÜV SÜD Service-Center funktioniert ganz bequem online.
Die Plakette: Das Wichtigste zu HU im Überblick
- Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Natürlich können Sie die HU auch vorziehen, wenn etwa die Untersuchung noch ein halbes Jahr Zeit hat, das Auto aber mit dem begehrten Zusatz „TÜV neu“ verkauft werden soll.
- Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
- Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat.
- Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal verloren geht, hat TÜV SÜD für Sie eine einfache Regelung: Mit Fahrzeugschein oder -brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) beim nächsten TÜV SÜD Service-Center vorbeikommen, dort wird eine Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt.
- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Personenkraftwagen behandelt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an.
- Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit TÜV SÜD zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet".



