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TÜV SÜD Schadengutachten

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Wer den Schaden hat, muss den Gutachter bestimmen

Es passiert schneller als man denkt und öfter als man glaubt. Jedes Jahr zählt die Statistik rund vier Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Gott sei Dank bleibt es meistens „nur“ bei einem Blechschaden.

Wenn Sie allerdings selbst betroffen sind, ist das dennoch hochgradig ärgerlich. Auch wenn Sie nicht schuld sind. In diesem Fall müssen Sie den Schaden übrigens möglichst schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.

Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines Wagens anfallen? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder handelt es sich gar um einen Totalschaden? Wie hoch sind dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Fragen, die auf der Grundlage des TÜV SÜD-Schadengutachtens entschieden werden. Aufgrund Ihrer jahrzehntelangen Kompetenz sind die TÜV SÜD-Experten die perfekte Anlaufstelle, um sich beraten und das Schadensgutachten erstellen zu lassen. Sie können sich telefonisch an Ihr TÜV SÜD Service-Center wenden oder den Auftrag schriftlich erteilen (Auftragsformular als Download rechts).

WICHTIG: Bei Bagatellschäden (bis etwa 750 Euro) wird die Gutachtengebühr eventuell nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet; die Experten von TÜV SÜD werden Ihnen in diesen Fällen auch von der Erstattung eines Vollgutachtens abraten und Ihnen ggf. preisgünstigere, erstattungsfähige Dienstleistungen anbieten.

Ob Bagatelle oder größerer Blechschaden: Wenn Sie in eine Unfallsituation geraten, sollten Sie wissen, was es dann alles zu regeln gilt. Wichtige Informationen dazu gibt es in Ihrem TÜV SÜD Service-Center.

Den Auftrag zu einem Schadengutachten sollten Sie am besten gleich ganz bequem online erteilen.

Ihre Vorteile
  • Ein neutrales Schadengutachten sorgt für Rechtssicherheit und bestmögliche Schadensregulierung.
  • Sie bekommen kompetente Beratung durch erfahrene Spezialisten.
  • Sie erhalten hilfreiche Hinweise - zum Beispiel bei Bagatellschäden, bei denen die Gutachtengebühr eventuell nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.

 


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