Kosten, rechtliche Voraussetzungen und Datenschutz
Schwarz auf weiß: Alles geregelt
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen, die Einrichtungen und die wesentlichen Tätigkeiten einer Ärztlichen Stelle sind in der RöV festgelegt. Neben einem Vertrag und einer Verfahrensanweisung des mit Richtungskompetenz ausgestatteten Sozialministeriums wird für diese Tätigkeit eine Gebühr erhoben.
Die entsprechende Gebührenordnung wird vom Landtag verabschiedet.
Das hessische Sozialministerium und TÜV SÜD als Träger der Ärztlichen Stelle haben klare rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb geschaffen. Diese wurden im Juni 2007 auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, ebenso wie zuvor die Vorgaben zur Ärztlichen Schweigepflicht und Datenschutz von Seiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Fordern Sie die entsprechende schriftliche Erläuterung hierzu bitte bei der Ärztlichen Stelle Hessen an.

