Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle
Kompetent und konsequent
Ein Gremium aus Fachärzten (Radiologen und Teilradiologen aus ambulanter und stationärer Versorgung), Medizinphysikexperten und MTARs berät in unklaren oder schwerwiegenden Fällen. In letzter Konsequenz ist auch eine Meldung an die Aufsichtsbehörden - anhand vom Sozialministerium vorgegebener Kriterien - vorgesehen. Zur Vermeidung derartiger Meldungen bietet die Ärztliche Stelle die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen bereits im Vorfeld an.
Die Verfahrensanweisung des Hessischen Sozialministeriums legt die Kriterien für die Qualitätsstufen
(1 – 4) fest und gibt qualitätsabhängige Prüffristen von 9 – 36 Monaten vor. Das Fachgremium berät auch in Qualitätszirkeln über Standards zur Qualitätssicherung, Kriterien zur Beurteilung der Qualität sowie den Ablauf der Überprüfung und die Einteilung in die Bewertungskategorien.
Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) hat im Auftrag des Länderausschuss RöV und des Fachausschuss Strahlenschutz (StrlSchV) mit allen Ärztlichen Stellen bundesweit ein einheitliches Bewertungssystem entwickelt. Dies bundesweit akzeptierte einheitliche Bewertungssystem des ZÄS stellt eine Grundlage für die fachliche Umsetzung der Richtlinie Ärztliche und Zahnärztliche Stellen.
Patientenaufnahmen sollen erkennbar machen, dass die technische Bildqualität, die Strahlenschutzmaßnahmen, die Einstellung und Positionierung zumindest nach den Vorgaben der Leitlinien der Bundesärztekammer beherrscht werden. Sind einzelne Kriterien nicht eingehalten, muss dies begründet werden.

