Anforderung von Unterlagen
Wir unterstützen Sie. Und Ihren guten Ruf.
Für die Überprüfung der Röntgeneinrichtungen nach § 17a Röntgenverordnung werden vom jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen Unterlagen zur technischen Qualitätssicherung der Röntgeneinrichtung sowie zu den Röntgenanwendungen am Patienten angefordert. Art und Umfang der Unterlagen richten sich nach den Vorgaben der Röntgenverordnung (RöV) und der Richtlinie “Ärztliche und Zahnärztliche Stellen“. Die Zeiträume zwischen den Überprüfungen („Fristen“) sind dabei über eine Verfahrensanweisung des Hessischen Sozialministeriums festgelegt.
Die abrufbaren Listen (s. „downloads“) sollen Ihnen als Beispiel dienen, welche Unterlagen im einzelnen vom Strahlenschutzverantwortlichen vorzulegen sind und die Grundlage für die Überprüfung der Röntgeneinrichtung und Beratung von Strahlenschutzverantwortlichen und Röntgenanwendern darstellen. Bei einer anstehenden Überprüfung werden dem Strahlenschutzverantwortlichen dann die gerätespezifisch zusammengestellten Anforderungslisten von der Ärztlichen Stelle per Post - oder auf Wunsch per Email – zugesandt.
Röntgenanwendung [ PDF 30 kB ]
Technik Computertomographie [ PDF 36 kB ]
Technik Mammographiegerät [ PDF 42 kB ]
Technik Durchleuchtungs- und Aufnahmegerät, C-Bogen, Cardio-Durchleuchtungsgerät [ PDF 49 kB ]
Technik Konventionelles Aufnahmegerät [ PDF 38 kB ]
Technik Mobiles Aufnahmegerät [ PDF 38 kB ]
Technische Qualitätssicherung des Endausgabegerätes [ PDF 37 kB ]
Technische Qualitätssicherung des Bildwiedergabegerätes (BWG) [ PDF 29 kB ]

