Kosten, rechtliche Voraussetzungen und Datenschutz
Schwarz auf weiß
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen, die Einrichtungen und die wesentlichen Tätigkeiten einer Ärztlichen Stelle sind in der StrlSchV festgelegt. Neben einem Vertrag und einer Verfahrensanweisung des mit Richtungskompetenz ausgestatteten Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird für diese Tätigkeit eine Gebühr erhoben.
Die entsprechende Gebührenordnung wird vom Landtag verabschiedet.
Das hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und TÜV SÜD als Träger der Ärztlichen Stelle haben klare rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb geschaffen. Diese wurden im Juni 2007 auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof für die Radiologie bestätigt, ebenso wie zuvor die Vorgaben zur Ärztlichen Schweigepflicht und Datenschutz von Seiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Fordern Sie die entsprechende schriftliche Erläuterung hierzu bitte bei der Ärztlichen Stelle Hessen an.
Hier gelangen Sie zur hessischen Verwaltungskostenordnung
Download: StAnz 49-2004 Ärztliche Stelle Hessen [ PDF 28 kB ]

