Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin
Kompetent und konsequent
Ein Gremium aus Fachärzten (Nuklearmediziner aus ambulanter und stationärer Versorgung), Medizinphysikexperten und MTRAs berät in unklaren oder schwerwiegenden Fällen. In letzter Konsequenz ist auch eine Meldung an die Aufsichtsbehörden - anhand vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgegebener Kriterien - vorgesehen. Zur Vermeidung derartiger Meldungen bietet die Ärztliche Stelle die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen bereits im Vorfeld an.
Die Verfahrensanweisung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz legt die Kriterien für die Qualitätsstufen fest und gibt qualitätsabhängige Prüffristen von 9 bis 36 Monaten vor. Das Fachgremium berät auch über Standards zur Qualitätssicherung, Kriterien zur Beurteilung der Qualität sowie den Ablauf der Überprüfung und die Einteilung in die Bewertungskategorien.
Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) hat im Auftrag des Länderausschuss RöV und des Fachausschuss Strahlenschutz (StrlSchV) mit allen Ärztlichen Stellen bundesweit ein einheitliches Bewertungssystem entwickelt. Dies bundesweit akzeptierte einheitliche Bewertungssystem des ZÄS stellt eine Grundlage für die fachliche Umsetzung der Richtlinie Ärztliche und Zahnärztliche Stellen.
Download: Verfahrensanweisung Nuklearmedizin [ PDF 18 kB ]

