Anforderung von Prüfungsunterlagen
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Für die Überprüfung der nuklearmedizinischen Einrichtungen nach § 83 Strahlenschutzverordnung werden vom jeweiligen Anwender Unterlagen zur technischen Qualitätssicherung der nuklearmedizinschen Geräte sowie zu den Anwendungen offener radioaktiver Stoffe am Patienten angefordert. Art und Umfang der Unterlagen richten sich nach den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin und der Richtlinie “Ärztliche und Zahnärztliche Stellen“. Die Zeiträume zwischen den Überprüfungen („Fristen“) sind dabei über eine Verfahrensanweisung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz festgelegt.
Die abrufbaren Checklisten zur Anforderung stellen dar, welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind und bilden die Grundlage für die Überprüfung der nuklearmedizinischen Einrichtung. Bei einer anstehenden Überprüfung werden dem Anwender dann die gerätespezifisch zusammengestellten Anforderungs-Checklisten von der Ärztlichen Stelle per Post, oder auf Wunsch per E-Mail, zugesandt.
Downloads Anforderungschecklisten:
Gammakamera [ PDF 39 kB ]
Aktivimeter [ PDF 37 kB ]
Sondenmessplatz [ PDF 37 kB ]
Gammasonde [ PDF 34 kB ]
PET-Gerät [ PDF 36 kB ]
Schilddrüse [ PDF 34 kB ]
Nierenszintigraphie [ PDF 34 kB ]
Lungenszintigraphie [ PDF 34 kB ]
Myokardszintigraphie [ PDF 34 kB ]
Skelettszintigraphie [ PDF 34 kB ]
Hirnszintigraphie [ PDF 34 kB ]
PET [ PDF 34 kB ]
Patientenliste Diagnostik [ PDF 31 kB ]
Patientenliste Therapie [ PDF 32 kB ]
Radiojodtherapie benigne [ PDF 34 kB ]
Radiojodtherapie maligne [ PDF 34 kB ]
Sonstige nuklearmedizinische Therapie [ PDF 35 kB ]

