Alarmpläne und Brandschutzordnung

Ob Plan A, B oder C: TÜV SÜD hat immer eine Lösung.

Wüssten Sie spontan, was die wichtigsten Alarmpläne und Brandschutzordnungen (Teile A, B  und C) beinhalten? Eine kleine Themenaufstellung dazu finden Sie auf dieser Seite.  Was Sie vermutlich immer vor Augen haben, wenn Sie Verantwortung in einem Unternehmen tragen - das ist sicher die Tatsache, dass Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben gerecht werden müssen: Eine ganze Reihe von Vorschriften aus dem Arbeitsschutz (ArbSchG §§3 u. 10; ArbStättV §4; BGV A1 §22; BGI 562, etc.) verlangen von Unternehmern nachdrücklich, Alarmpläne und Brandschutzordnungen zu erstellen, ihre Mitarbeiter danach zu unterweisen, eine ausreichende Mitarbeiterzahl mit den Löscheinrichtungen vertraut zu machen und eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern für besondere Aufgaben bei Notfällen auszubilden.


Sollte Ihnen nach einem Schadensereignis - insbesondere bei Personenschäden - ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden, „regelt Näheres“ leider allzu häufig „die Rechtssprechung“... 

... oder TÜV SÜD regelt schon im Vorfeld für Sie, dass es gar nicht erst soweit kommt.

Unsere Sicherheitsingenieure erstellen für Sie die Alarmpläne für den Notfall und die Brandschutzordnung gemäß der DIN 14096 mit folgenden Teilen:

  • Teil A: Grundregeln für das Verhalten im Brandfall für Beschäftigte und Besucher (Aushang).
  • Teil B: Anweisung für alle Beschäftigten im betreffenden Gebäude (Geltungsbereich / Vorbeugender Brandschutz / Verhalten im Brandfall / Verhalten nach Bränden).
  • Teil C: Anweisungen an Beschäftigte, die im vorbeugenden Brandschutz Verantwortung und im Brandfall besondere Aufgaben wahrzunehmen haben.
  • Erarbeitung eines Feuererlaubnisscheines.
  • Vorschlag/Entwurf eines Räumungs- und Meldeplanes.
  • Erstellung eines Feuerlöscherverzeichnisses. 

Für Gebäude „besonderer Art und Nutzung“ oder im Industriebau kann die genehmigende Baubehörde eine Brandschutzordnung zur Verpflichtung erheben.
Aber auch ein Schadensversicherer kann zur Erteilung einer Deckungszusage einen Alarmplan, eine Brandschutzordnung, die Einrichtung des Feuererlaubnisverfahrens, die Benennung von Verantwortlichen im Brandschutz und anderes mehr fordern. Kein Problem: Wir beraten und unterstützen Sie in all diesen Belangen - auf Basis langjähriger Erfahrungen und umfassenden Wissens.

Ihre Vorteile:
  • Wir helfen Ihnen, Schäden zu vermeiden oder zu reduzieren.
  • Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben in vollem Umfang und sind damit auf der rechtssicheren Seite.

Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Wir freuen uns über Ihr Interesse: Rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns. Wir informieren Sie gerne ausführlicher.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de