Krankheitsprävention in Schulen
Krankheitsprävention in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
„Prävention durch Information und Aufklärung“: So lautet der Leitsatz des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).Im Klartext bedeutet das: Die Eigenverantwortung und Mitwirkung aller Beteiligten zur Vermeidung von Krankheitsübertragungen steht im Vordergrund.
Der 6. Abschnitt des IfSG (§ 33, 36) enthält besondere Vorschriften für Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Betreuer und Betreute täglich in engem Kontakt miteinander stehen. Denn enger Kontakt begünstigt die Übertragung von Krankheitserregern, die bei Risikogruppen (z.B. Kindern) schwere Krankheitsverläufe verursachen können. Die notwendigen Informationen hierzu sollen den Beschäftigten mittels Unterweisungen und Schulungen durch den Arbeitgeber bzw. Betriebsarztvermittelt werden; und zwar in Intervallen von 2 Jahren.
Handeln Sie pflichtgemäß - mit TÜV SÜD an Ihrer Seite
Die Arbeitsmediziner von TÜV SÜD betreuen regelmäßig Gemeinschaftseinrichtungen und haben einen entsprechenden Erfahrungsschatz, den Sie gerne für Sie einbringen: Im Rahmen einer Unterweisung und Schulung Ihrer Beschäftigten nach IfSG. Diese rund 90minütige Veranstaltung besteht aus Fachvorträgen zu den nachfolgenden Themenbereichen.
In neunzig Minuten rund um die Welt des IfSG:
- Tätigkeits-/Besuchseinschränkungen bei Infektionserkrankungen
- Problematik der „Ausscheider“
- Krankheitsverdacht
- Informations-/Meldepflicht
- Ausnahmeregelungen
- Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
- Hygienemaßnahmen
- Übergabe schriftlicher Unterlagen zu wichtigen Vortrags- und Gesetzesinhalten
- Ausstellung und Übergabe einer Teilnahmebescheinigung des TÜV SÜD
Ihre Vorteile: |
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