Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld
sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolgs.
Wir stellen für Ihr Unternehmen den Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz. Als Spezialist für Arbeitsmedizin kümmert sich Ihr TÜV SÜD-Gesundheitsmanager um alle Belange Ihrer Betrieblichen Gesundheitsvorsorge.
Unsere Experten für Arbeitssicherheit übernehmen alle Aufgaben im Arbeitsschutz und Sicherheitsmanagement, unterstützen Sie bei Ihren Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Gesundheit
Ihr TÜV SÜD-Gesundheitsmanager: Arzt, Berater und Koordinator
Unsere Dienstleistungen: |
- Stellung eines Betriebsarztes nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), auf Wunsch auch von Assistenzpersonal und Übernahme der Aufgaben des Betriebsarztes nach § 3 ASiG
- Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen
- Durchführung von Aktionen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
z.B. Gesundheitstage, Impfaktionen, Präventionsprogramme - Beratung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
- Beratng zum Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung von Beschäftigten in den Arbeitsprozess
- Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz: Beratung bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsverfahren, -mitteln, -stoffen und persönlicher Schutzausrüstung
- Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Unterweisung zum betrieblichen Gesundheitsschutz
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung bei Fragen zur Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene und Umweltmedizin
- Reisemedizinische Untersuchungen und Beratungen
- Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe
|
Sicherheit
Ihr TÜV SÜD-Sicherheitsmanager: Experte für Arbeitssicherheit, Brand- und Umweltschutz
Unsere Dienstleistungen: |
- Stellung einer Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Übernahme der Aufgaben nach §6 ASiG
- Beratung des Unternehmers und der Führungskräfte zur rechtsssicheren Umsetzung ihrer Organisationsverantwortung
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung (z.B. nach ArbSchG, BetrSichV)
- Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen und Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen, wie Betriebsanweisungen, Katastern
- Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- Beratung zum organisatorischen Brandschutz
- Erarbeitung betrieblicher Notfallunterlagen
- Unterweisungen zum Arbeits- und Brandschutz
- Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
- Sicherheitstechnische Prüfung neuer Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und neuer Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung
- Stellung von Betriebsbeauftragten, z.B. Gefahrstoff-, Abfall-, Umweltschutz und Brandschutzbeauftragten
- Beurteilung von Gefahrstoffen, Lärm, Beleuchtung, Klima und anderen Umwelteinflüssen am Arbeitsplatz aud Basis orientierender Messungen
- Unfalluntersuchungen und -analysen sowie Ableitung geeigneter Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Beratung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (z.B. nach OHSAS 18001, SCC, OHRIS, LASI)
|