Sicherheit auf Baustellen
Sicherheitsfragen? Genau unsere Baustelle
Hätten Sie gedacht, dass die Unfallhäufigkeit auf Baustellen in Deutschland mehr als doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Unfallhäufigkeit in der gesamten gewerblichen Wirtschaft? Traurig, aber wahr. Und zudem nachvollziehbar: Technischer Fortschritt und starker Wettbewerbsdruck haben zu einem hohen Maß an Spezialisierung der an einem Bauvorhaben Beteiligten geführt. Das daraus resultierende komplexe Beziehungsgeflecht verlangt intensive Kommunikation zwischen den Beteiligten und optimale Koordination der einzelnen Tätigkeiten.
Europaweite Untersuchungen ergaben, dass ein sehr hoher Anteil aller Unfälle am Bau auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen ist.
Sie sind Bauherr? Dann haben Sie allerhand Pflichten:
Seit der Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV) im Jahr 1998 trägt der Bauherr - als Veranlasser des Bauvorhabens - die Verantwortung für die Sicherheit der am Bauvorhaben Beteiligten. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung baustellenspezifischer Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet; beginnend bei der Planung des Bauvorhabens bis hin zur Koordinierung der Bauausführung.
Mehr noch:
Zum Gesundheits- und Arbeitsschutz der am Bau Beteiligten ergänzt die Baustellenverordnung das deutsche Arbeitsschutzrecht um folgende Pflichten für den Bauherrn:
- Bei Planung der Ausführung des Bauvorhabens sind allgemeine Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu berücksichtigen.
- Das Vorhaben ist bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzukündigen.
- Werden mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig, ist ein Koordinator zu bestellen.
- Für größere Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeitet werden: Dieser hat alle notwendigen, übergreifenden Schutzmaßnahmen für das Bauvorhaben zu gewährleisten.
- Für die Planung und sicherheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage muss eine Unterlage zusammengestellt werden.
Bauen Sie auf TÜV SÜD als Partner: Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung nach der Baustellenverordnung (BaustellV).
Unsere Experten übernehmen für Bauherren oder durch diesen beauftragte Dritte die Aufgaben der BaustellV. Mit einer der Größe und Komplexität des Vorhabens angemessenen Betreuung schaffen wir die Voraussetzung für eine sichere Baustelle. Umfeld und der spätere Betrieb der Gebäude sowie Anlagen werden natürlich mit berücksichtigt.
Ihre Vorteile
- Durch den Einsatz der SiGe Koordinatoren von TÜV SÜD sorgen Sie für ein qualitätsförderndes Umfeld: Die Ausführungs-Qualität ist schließlich eng mit der Ordnung und Sicherheit verknüpft, die auf der Baustelle herrscht.
- Nach Betriebssicherheitsverordnung, Baurecht und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind Sachverständigen- und Sachkundigenprüfungen bei Inbetriebnahme der Brandschutz, Haus-, Gebäude- Anlagen- und Fördertechnik erforderlich. Auch hierfür stehen die SiGe-Koordinatoren des TÜV SÜD beratend und koordinierend zur Verfügung.

