Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen
Komplexe Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften werden immer weiter reduziert. In den Vorschriften werden überwiegend Schutzziele formuliert und weniger konkrete Festlegungen genannt, an denen sich Verantwortliche orientieren können, um ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten und ihren gesetzlich geforderten Organisationsverpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzukommen.
Immer häufiger taucht in Vorschriften der Begriff der „Gefährdungsbeurteilung“ auf, mit deren Hilfe Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen selbst festlegen müssen. Eine rechtssichere Umsetzung dieser Verantwortung ist ohne die Beratung durch externe und interne Fachexperten in der Regel nicht möglich.
Rechtlicher Hintergrund
Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften fordern die Beurteilung der Gefährdung und Belastung, die für Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen entstehen können. Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen zu ermitteln, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlich sind. Die Schutzmaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und zu dokumentieren. Spezielle Gefährdungsbeurteilungen sind beim Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen (pathogene Viren, Bakterien, Pilze) aufgrund der Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung durch den Arbeitgeber zu erstellen.
Unsere Leistungen
Unsere Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure stehen Ihnen bei der Durchführung der verschiedenen Gefährdungs- und Belastungsanalysen kompetent zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen und Belastungen, der erforderlichen Schutzmaßnahmen und der Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsanalysen.
Schwerpunkte dabei sind:
- Beurteilung der Gefährdungen durch physikalische, mechanische, chemische und biologische Einwirkungen
- Beurteilung der ergonomischen Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze
- Beurteilung der Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken hinsichtlich der Gefährdung und Belastung für die Beschäftigten
- Beurteilung der Gefährdungen durch Maschinen, Geräte und durch die Wechselwirkung der Arbeitsmittel miteinander
- Beurteilung der zunehmend auftretenden psychischen Belastungen
Sind Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe in die Arbeitsverfahren eingebunden, können wir sie unterstützen durch:
- Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung und gesundheitlichen Belastung für Beschäftigte durch den Umgang mit nach der Gefahrstoffverordnung als gefährlich eingestuften Stoffen und Zubereitungen
- Ermittlung der Infektionsrisiken durch biologische Arbeitsstoffe bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten.
Auf Grundlage der erstellten Gefährdungs- und Belastungsanalysen können wir Ihnen die notwendigen Schutzmaßnahmen beschreiben und gemäß den gesetzlichen Erfordernissen die Ergebnisse in einer übersichtlichen Form dokumentieren.Die Dokumentation ist darüber hinaus abgestimmt auf die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.
Zusätzlich bieten wir:
- Die Erstellung von Gefahrstoffkatastern und Betriebsanweisungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung bzw. den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften
- Personen- und arbeitsplatzbezogene Messungen der Konzentrationen von Gefahrstoffen
Ihre Vorteile
- Durch Einbeziehen von externen Fachexperten von TÜV SÜD verringern Sie Risiken für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.
- Sie vermeiden Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten.
- Wenn Sie beim Erstellen von Gefährdungs- und Belastungsanalysen auf TÜV SÜD Life Service setzen, verringert sich der interne Aufwand.
- Sie setzen gesetzliche Vorgaben von Anfang an richtig um.
- Sie können gegenüber den Aufsichtsbehörden eine vollständige Dokumentation vorweisen.

